Amt Bornhöved
 

Auszug - Anfragen der Mitglieder  

20. Sitzung des Koordinierungsausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Koordinierungsausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 22:28 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll

Herr Petersdorff teilt mit, dass ein Bürger sich wiederholt über die Mitarbeiter des Bauhofes beschwert hat und liest eine E-Mail vor, die er von dem Bürger erhalten hat. Herr Dockwarder teilt daraufhin mit, dass der gleiche Text auch bei Facebook veröffentlicht ist. Herr Petersdorff wird versuchen, mit dem Bürger noch einmal ein Gespräch zu führen.

 

 

Herr H.-G. Kruse hat noch einmal eine Verständnisfrage zur letzten Sitzung zum Thema Ausbaubeiträge. Daraufhin entsteht eine rege Diskussion über Ausbaubeiträge und wiederkehrende Beiträge.

 

Zum Thema Ausbaubeiträge oder wiederkehrende Beiträge schlägt Herr Dr. Albertsen vor, dass die Amtsverwaltung zu diesem Thema eine Art Vergleichsberechnung erarbeitet, welches Modell (auf der einen Seite Ausbaubeiträge und auf der anderen Seite wiederkehrende Beiträge) anhand von Beispielen welche Vorteile und/oder Nachteile hat.

 

Letztlich sind die Mitglieder sich darüber einig, dass zukünftig immer Vergleichsangebote von anderen Ingenieurbüros eingeholt werden sollten, um eine bessere Vergleichbarkeit zu haben und praktikable Lösungen zu erarbeiten. Parallel soll der Bürgermeister versuchen, dass die Amtsverwaltung zusätzlich eine Art Finanzierungsmodell erarbeitet.

 

 

Hinweis der Verwaltung:

Eine vergleichende Gegenüberstellung von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen ist nicht darstellbar.

Ein Beitragssatz für wiederkehrende Beiträge kann nur mitgeteilt werden, wenn zuvor sämtliche Grundstücke für das Gemeindegebiet erfasst und bewertet sind. Dies ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden.

hrenddessen können einmalige Beiträge maßnahmenbezogen je Straße ermittelt werden. Beispiele aus einmaligen Beiträgen sind bereits vorhanden, z. B. Bahnhofstraße, Wendenstraße und Achtern Diek.

 

Die Vor- und Nachteile von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen wurden in einer interfraktionellen Sitzung bereits durch die GEKOM GmbH erklärt. Insoweit wird darauf Bezug genommen.