Auszug - Frage 6: Lärmbelastung durch Verkehrslärm der Autobahn in der Lindenstraße
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Wortprotokoll |
Einige Zuhörer beklagen die Lärmbeeinträchtigungen durch den Verkehrslärm der Autobahn, hier insbesondere in der Lindenstraße. Es wird um Mitteilung gebeten, ob die Gemeinde Einfluss auf Maßnahmen zur Verminderung dieser Lärmbelastung nehmen kann. Durch das Gremium wird mitgeteilt, dass die Gemeinde von der Hauptlärmquelle BAB A 21 betroffen ist, diese allerdings nicht in der gemeindlichen Baulast liegt.
Die Gemeinde hat in 2013 einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Danach soll langfristig durch entsprechende Forderungen auf den Baulastträger und die für verkehrsrechtliche Maßnahmen zuständigen Behörden eingewirkt werden, um alle möglichen Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms an der BAB A 21 umzusetzen.
Die Maßnahmenplanung sieht u.a. vor: | - Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit |
| - Einbau von lärmminderndem Asphalt |
| - Bau-/Erhöhung von Schallschutzwänden und –wellen |
| - Einbau von Schallschutzfenstern (Problem: Anwohnerbereich bleibt verlärmt). |
Für die Hauptverkehrsstraße BAB A 21 ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV S-H) der zuständige Baulastträger. Maßnahmen zur Lärmminderung an dieser Hauptverkehrsstraße müssen in Zusammenarbeit mit dieser für die Umsetzung zuständigen Behörde erarbeitet werden.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Bornhöved kann in der Amtsverwaltung oder im Internet unter www.laerm.schleswig-holstein.de eingesehen werden.