Amt Bornhöved
 

Auszug - V. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Trappenkamp über die Wärmeversorgung der Grundstücke und den Anschluss an die Fernwärmeversorgungsanlagen (Fernheizwerk)  

22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 16
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2016/782/10GV V. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Trappenkamp über die Wärmeversorgung der Grundstücke und den Anschluss an die Fernwärmeversorgungsanlagen (Fernheizwerk)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Gemeindewerkevorlage
Verfasser:Michael OttoAktenzeichen:GWT / Ho
Federführend:Gemeindewerke Trappenkamp Bearbeiter/-in: Horchmer, Birgit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit der vorliegenden V. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Trappenkamp über die Wärmeversorgung der Grundstücke und den Anschluss an die Fernwärmeversorgungsanlagen (Fernheizwerk) soll die Fernwärmebelieferung und - abrechnung mit dem Endkunden im Versorgungsgebiet der Gemeinde Trappenkamp neu geregelt werden.

Zukünftig wird das Fernwärmeentgelt für den Kunden auf der Grundlage einer Preiskalkulation ermittelt. Gebühren werden nicht mehr erhoben. Die jährliche Preiskalkulation zur Ermittlung der privatrechtlichen Entgelte spiegeln sich im Wirtschaftsplan und im Jahresabschluss der Gemeindewerke Trappenkamp wieder ohne die zusätzliche Ermittlung von gebührenrechtlichen Entgelten und kalkulatorischen Kosten.

Weitere Belange regeln die Allgemeinen Bedingungen der Gemeindewerke Trappenkamp (GWT) zur Versorgung mit Wärme und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV).

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die V. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Trappenkamp über die Wärmeversorgung der Grundstücke und den Anschluss an die Fernwärmeversorgungsanlagen (Fernheizwerk) zum 01.01.2017.

 

 


Abstimmungsergebnisdafür: 16dagegen: 0Stimmenthaltung: 0