Auszug - Wirtschaftsplan der GWT für das Geschäftsjahr 2017
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemäß §12 der Eigenbetriebsverordnung ist von den Gemeindewerken jährlich ein Wirtschaftsplan zu erstellen.
Nach Erarbeitung der erforderlichen Daten wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Wirtschaftsplan mit Anlagen liegt allen GemeindevertreterInnen vor.
Das voraussichtliche wirtschaftliche Ergebnis, die im Vermögensplan veranschlagten Einnahmen und Ausgaben sind aus dem der Beschlussvorlage beigefügten Wirtschaftsplan und den dazu gegebenen Erläuterungen zu ersehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Wirtschaftsplan der Gemeindewerke für das Geschäftsjahr 2017 zu genehmigen.
Abstimmungsergebnisdafür: 16dagegen: 0Stimmenthaltung: 0