Amt Bornhöved
 

Auszug - Satzung der Gemeinde Trappenkamp über die Wärmeversorgung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Fernwärmeversorgungsanlage (Fernheizwerk) und den Allgemeinen Bedingungen der Gemeindewerke Trappenkamp (GWT) zur Versorgung mit Wärme  

22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 15
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2016/743/10GV-1 Satzung der Gemeinde Trappenkamp über die Wärmeversorgung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Fernwärmeversorgungsanlage (Fernheizwerk) und den Allgemeinen Bedingungen der Gemeindewerke Trappenkamp (GWT) zur Versorgung mit Wärme
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Petra WillhöftBezüglich:
VO/2016/743/10GV
Federführend:10-1 Hauptverwaltung / Bearbeiter/-in: Willhöft, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

An dieser Stelle betritt der Bürgermeister wieder den Sitzungsraum, nimmt an der weiteren Sitzung teil und übernimmt den Vorsitz der Sitzung.

 

Er ruft sodann den nächsten Tagesordnungspunkt auf.

 

 

Mit der vorliegenden Wärmeversorgungssatzung soll die Fernwärmebelieferung und - abrechnung mit dem Endkunden im Versorgungsgebiet der Gemeinde Trappenkamp neu geregelt werden.

Zukünftig wird das Fernwärmeentgelt für den Kunden auf der Grundlage einer Preiskalkulation ermittelt. Gebühren werden nicht mehr erhoben. Die jährliche Preiskalkulation zur Ermittlung der privatrechtlichen Entgelte spiegeln sich im Wirtschaftsplan und im Jahresabschluss der Gemeindewerke Trappenkamp wieder ohne die zusätzliche Ermittlung von gebührenrechtlichen Entgelten und kalkulatorischen Kosten.

Weitere Belange regeln die Allgemeinen Bedingungen der Gemeindewerke Trappenkamp (GWT) zur Versorgung mit Wärme und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV).

 

Der GV liegen der Satzungsentwurf und die Allgemeinen Bedingungen mit den eingearbeiteten Empfehlungen aus dem Werkausschuss vor; sie entscheidet darüber wie folgt:

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Trappenkamp über die Wärmeversorgung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Fernwärmeversorgungsanlage (Fernheizwerk) und den Allgemeinen Bedingungen der Gemeindewerke Trappenkamp (GWT) zur Versorgung mit Wärme.

 

 

 


Abstimmungsergebnisdafür: 16dagegen: 0Stimmenthaltung: 0