Auszug - Satzung zur Wasserversorgung in der Gemeinde Trappenkamp (Wasserversorgungssatzung) und den Allgemeinen Bedingungen der Gemeindewerke Trappenkamp (GWT) zur Versorgung mit Wasser
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes verlässt der Bürgermeister kurz den Sitzungsraum. Frau Ute Böse als 1. stv. Bürgermeisterin übernimmt den weiteren Vorsitz.
Sie ruft sodann den nächsten Tagesordnungspunkt auf.
Mit der vorliegenden Wasserversorgungssatzung soll die Wasserbelieferung und - abrechnung mit dem Endkunden im Versorgungsgebiet der Gemeinde Trappenkamp neu geregelt werden.
Zukünftig wird das Wasserentgelt für den Kunden auf der Grundlage einer Preiskalkulation ermittelt. Gebühren werden nicht mehr erhoben. Die jährliche Preiskalkulation zur Ermittlung der privatrechtlichen Entgelte spiegeln sich im Wirtschaftsplan und im Jahresabschluss der Gemeindewerke Trappenkamp wieder ohne die zusätzliche Ermittlung von gebührenrechtlichen Entgelten und kalkulatorischen Kosten.
Weitere Belange regeln die Allgemeinen Bedingungen der Gemeindewerke Trappenkamp (GWT) zur Versorgung mit Wasser und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).
Der GV liegen der Satzungsentwurf und die Allgemeinen Bedingungen mit den eingearbeiteten Empfehlungen aus dem Werkausschuss vor; sie entscheidet darüber wie folgt:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Wasserversorgung in der Gemeinde Trappenkamp (Wasserversorgungssatzung) und den Allgemeinen Bedingungen der Gemeindewerke Trappenkamp (GWT) zur Versorgung mit Wasser.
Abstimmungsergebnisdafür: 15dagegen: 0Stimmenthaltung: 0