Auszug - Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und Einführung des § 2 b UStG - Besteuerungsprivileg für juristische Personen des öffentlichen Rechts für öffentliche Leistungen ab dem 01.01.2017
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Barkow berichtet über Änderungen zum Umsatzsteuergesetz. Waren öffentliche Haushalte bisher grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, kann sich dieses nun in eine Umsatzsteuerpflicht umkehren.
Bis Ende 2020 besteht allerdings eine Übergangsfrist, sodass die neuen gesetzlichen Regelungen erst ab 2021 Anwendung finden würden. Hiervon sollte Gebrauch gemacht werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt Segeberg die Optionserklärung bis zum 31.12.2016 abzugeben.
Abstimmungsergebnisdafür: 16dagegen: 0Stimmenthaltung: 0