Amt Bornhöved
 

Auszug - Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und Einführung des § 2 b UStG - Besteuerungsprivileg für juristische Personen des öffentlichen Rechts für öffentliche Leistungen ab dem 01.01.2017  

22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 22
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2016/723/10GV Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und Einführung des § 2 b UStG - Besteuerungsprivileg für juristische Personen des öffentlichen Rechts für öffentliche Leistungen ab dem 01.01.2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Torben ScharbowAktenzeichen:20-1 af
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Flick, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Barkow berichtet über Änderungen zum Umsatzsteuergesetz. Waren öffentliche Haushalte bisher grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, kann sich dieses nun in eine Umsatzsteuerpflicht umkehren.

Bis Ende 2020 besteht allerdings eine Übergangsfrist, sodass die neuen gesetzlichen Regelungen erst ab 2021 Anwendung finden würden. Hiervon sollte Gebrauch gemacht werden.
 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt Segeberg die Optionserklärung bis zum 31.12.2016 abzugeben.

 

 


Abstimmungsergebnisdafür: 16dagegen: 0Stimmenthaltung: 0