Auszug - I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bornhöved
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Wortprotokoll |
Herr Dr. Albertsen erläutert aus den Beratungen des Finanzausschusses.
Ein Beschluss einer I. Nachtragssatzung ist nicht erforderlich, da die Grundgebühr sowie die Zusatzgebühr für 2017 – 2019 nicht anzupassen sind.
Die Gemeindevertretung nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.