Auszug - Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und Einführung des § 2 b UStG - Besteuerungsprivileg für juristische Personen des öffentlichen Rechts für öffentliche Leistungen ab dem 01.01.2017
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussvorschlag:
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt Segeberg die Optionserklärung bis zum 31.12.2016 abzugeben.
Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0