Auszug - Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Tensfeld über die Erhebung einer Hundesteuer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu Beginn der Sitzung wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage verteilt. Vom Protokollführer wird vorgetragen, dass aus nachstehend aufgeführten Gründen eine Änderung der Hundesteuersatzung erforderlich ist:
a) Das Gemeindeprüfungsamt empfiehlt nach der erfolgten Ordnungsprüfung in diesem Jahr,
die Sätze für die Hundesteuer erneut anzuheben und als Möglichkeit der
Einnahmeerhöhung zu nutzen (Mindestsatz nach dem Erlass zur Haushaltskonsolidierung
= 120 EUR/Jahr).
b) Das Gemeindeprüfungsamt moniert die bestehende Steuerermäßigung für
Zwingerhaltungen. Diese ist unter Berücksichtigung der sich aus
verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen entwickelten Rechtsauffassung zu streichen.
c) Das Gemeindeprüfungsamt stellt weiter fest, dass gewerbsmäßige Hundehaltungen unter
bestimmten Voraussetzungen von der Hundesteuer befreit sind (Verbot der
Doppelbesteuerung) und nicht per Satzung zur Hundesteuer herangezogen werden
dürfen.
d) Das Kommunalabgabengesetz wird dahingehend geändert, dass die Besteuerung von
Hunden nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse abhängig gemacht
werden darf.
In der anschließenden Aussprache kommen die Ausschussmitgleder darin überein, von einer Anhebung der Hundesteuer abzusehen, weil die Steuer bereits je Hund 110 EUR/Jahr beträgt und dieses für einen ländlich geprägten Ort bereits ein relativ hoher Steuersatz ist. Zudem sind die finanziellen Auswirkungen bei rund 90 Hunden mit 900 EUR jährlich eher von untergeordneter Bedeutung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte IV. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Tensfeld über die Erhebung einer Hundesteuer.
Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0