Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass einer Satzung für Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tensfeld  

5. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
VO/2016/781/08GV Erlass einer Satzung für Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tensfeld
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Tim Andresen
Federführend:11-3 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Andresen, Tim
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu Beginn der Sitzung wurde auch zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage verteilt und wird vom Protokollführer erläutert, dass im Sommer des Jahres das Brandschutzgesetz geändert wurde. Mit dieser Änderung wurden Bestimmungen zur Feuerwehrkameradschaftskasse in das Gesetz aufgenommen. Die Änderungen sind bereits in Kraft getreten. Die Regelungen zum Einnahme- und Ausgabeplan sowie der Einnahme- und Ausgaberechnung sind aber erstmals im Haushaltsjahr 2017 anzuwenden.

 

Wichtige gesetzliche Regelungen sind:

 

a) Die Gemeinden können durch Satzung ein Sondervermögen für die

    Kameradschaftspflege bilden.

b) Für das Sondervermögen ist von der Feuerwehr ein jährlicher Einnahme- und

    Ausgabeplan aufzustellen, der der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf.

c) Durch die Kameradschaftskasse sollen Vermögensgegenstände grundsätzlich nur zur

Kameradschaftspflege oder zur Durchführung von Feuerwehrveranstaltungen erworben

werden.

d) Nach Abschluss des Kalenderjahres ist eine Einnahme und Ausgaberechnung

    aufzustellen, die der Gemeindevertretung vorzulegen ist.

e) Spenden o. ä. für Zwecke der Feuerwehr sind zulässig und Angebote können neben der

    rgermeisterin auch von der Wehrführung entgegen genommen werden.

f) Über die Annahme von Zuwendungen an die Kameradschaftskasse entscheidet der

    Wehrvorstand bzw. die Wehrführung (bis zu bestimmten Wertgrenzen).

g) Von der Gemeinde ist eine Satzung für das Sondervermögen zu erlassen. Dazu wurde

eine Mustersatzung erlassen, von der nur mit Zustimmung des Ministeriums für Inneres

und Bundesangelegenheiten abgewichen werden darf.

 

Der verteilten Beschlussvorlage ist ein Satzungsentwurf beigefügt, der auf der genannten Mustersatzung beruht. Die enthaltenen Wertgrenzen sind entsprechend der Empfehlung der Handlungshilfe für die Führung der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein an die Wertgrenzen für die Bürgermeisterin angepasst.

Vom Wehrführer wird mitgeteilt, dass die gesetzlichen Regelungen für die Freiwillige Feuerwehr Tensfeld kein Problem darstellen, da die Feuerwehr intern bereits seit längeren vergleichbare Pläne aufstellt. Die Wehr hat auch zu einer Mitgliederversammlung am 02.12.2016 geladen, bei der ein Einnahme- und Ausgabeplan für 2017 beschlossen werden soll.

Nach der Aussprache wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:

 

 


  
Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung r Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tensfeld

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0