Auszug - VIII. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Trappenkamp
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Mit der vorliegenden VIII. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Trappenkamp soll die Wasserbelieferung und - abrechnung mit dem Endkunden im Versorgungsgebiet der Gemeinde Trappenkamp neugeregelt werden. Zukünftig wird das Wasserentgelt für den Kunden auf der Grundlage einer Preiskalkulation ermittelt. Gebühren werden nicht mehr erhoben. Die jährliche Preiskalkulation zur Ermittlung der privatrechtlichen Entgelte spiegeln sich im Wirtschaftsplan und im Jahresabschluss der Gemeindewerke Trappenkamp wieder ohne die zusätzliche Ermittlung von gebührenrechtlichen Entgelten und kalkulatorischen Kosten. Weitere Belange regeln die Allgemeinen Bedingungen der Gemeindewerke Trappenkamp (GWT) zur Versorgung mit Wasser und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Die Gebührensatzung vom 21.7.2000 wird deshalb außer Kraft gesetzt. Die Umstellung generiert keine hieraus resultierenden Kosten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die VIII. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Trappenkamp.
Abstimmungsergebnisdafür: 5dagegen: 0Stimmenthaltung: 0