Auszug - Beratung über eine Dienstanweisung zur Kontrolle der Straßen, Wege und Plätze
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Wortprotokoll |
Nach einer kurzen Einführung in den Sachverhalt stellen die Ausschussmitglieder fest, dass es sich hier um eine interne Anweisung handelt und deswegen die Zuständigkeit des Bauausschusses nicht gesehen wird. Eine weitere Beratung, auch in der Gemeindevertretung, ist nicht erforderlich.
Auf die Mitbestimmungsrechte des Personalrates wird ausdrücklich hingewiesen.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.