Auszug - Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Trappenkamp für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Scharbow erläutert, dass aufgrund der Änderung des § 2a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr als „Sondervermögen für die Kameradschaftspflege“ einzustufen ist. Wesentliche Veränderung ist, dass gem § 4 des Satzungsentwurfes ein jährlicher Einnahme- und Ausgabeplan zu erstellen ist. Dazu erfolgen eine unterjährige Haushaltsführung sowie die Erstellung einer Einnahme- und Ausgaberechnung zum jeweiligen Jahresende. Die in der Satzung vorgeschlagenen Wertgrenzen werden nicht geändert.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung für Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0