Auszug - Erlass einer IV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Von der Ausschussvorsitzenden wird vorgetragen, dass ebenfalls im letzten dreijährigen Kalkulationszeitraum eine Überdeckung in Höhe von rd. 2.100 EUR entstanden ist. Diese Übeckung wird im nächsten dreijährigen Kalkulationszeitraum an die Gebührenpflichtigen ausgekehrt (jährlich rd. 700 EUR). Aber auch unter Berücksichtigung dieses Guthabens hat die Verwaltung eine kostendeckende Verbrauchsgebühr von 1,70/cbm (bei Beibehaltung der monatlichen Grundgebühr von 4,00 EUR) errechnet. Diese entspricht einer Gebührenerhöhung um 0,15 EUR/cbm. In diesem Zusammenhang macht sie auch darauf aufmerksam, das bei der Aufsummierung der Jahresergebnisse der Jahre 2014 bis 2016 in der Gebührenkalkulation dass Saldo eine Über- und keine Unterdeckung aufweist.
Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Gemeinde auch in der Vergangenheit in die Unterhaltung des Wassernetzes nicht unerhebliche Aufwendungen getätigt hat, wird angenommen, dass die bei der Gebührenberechnung geschätzten deutlich erhöhten Unterhaltungsaufwendungen zu hoch sind und wird über folgenden Antrag abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Verbrauchsgebühr ist für den Kalkulationzeitraum von 2017 – 2019 auf 1,60 € je cbm festzusetzen
.
Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0