Auszug - Satzung zur Wasserversorgung in der Gemeinde Trappenkamp (Wasserversorgungssatzung) und den Allgemeinen Bedingungen der Gemeindewerke Trappenkamp (GWT) zur Versorgung mit Wasser
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Mit der vorliegenden Wasserversorgungssatzung soll die Wasserbelieferung und - abrechnung mit dem Endkunden im Versorgungsgebiet der Gemeinde Trappenkamp neugeregelt werden. Zukünftig wird das Wasserentgelt für den Kunden auf der Grundlage einer Preiskalkulation ermittelt. Gebühren werden nicht mehr erhoben. Die jährliche Preiskalkulation zur Ermittlung der privatrechtlichen Entgelte spiegeln sich im Wirtschaftsplan und im Jahresabschluss der Gemeindewerke Trappenkamp wieder ohne die zusätzliche Ermittlung von gebührenrechtlichen Entgelten und kalkulatorischen Kosten. Weitere Belange regeln die Allgemeinen Bedingungen der Gemeindewerke Trappenkamp (GWT) zur Versorgung mit Wasser und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Die Umstellung generiert keine hieraus resultierenden Kosten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Wasserversorgung in der Gemeinde Trappenkamp (Wasserversorgungssatzung) und den Allgemeinen Bedingungen der Gemeindewerke Trappenkamp (GWT) zur Versorgung mit Wasser.
Die dem Ausschuss vorliegende Fassung der Wasserversorgungssatzung wird um die Korrigenda zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Trappenkamp, siehe Anlage 9.1, ergänzt.
Abstimmungsergebnisdafür: 5dagegen: 0Stimmenthaltung: 0
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | anlage 9 1 korrigenda wasser (50 KB) |