Auszug - Einwohnerfragezeit
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Wortprotokoll |
Auf Nachfrage, ob die angesiedelten Betriebe auf dem Gelände der Fa. Prehn Gewerbesteuer bezahlen, wird mitgeteilt, dass dazu keine Auskunft gegeben werden kann, weil dieses dem Steuergeheimnis unterliegt. Ergänzend wird mitgeteilt, dass sich die Gewerbesteuer nach der Höhe des betrieblichen Gewins richtet. Wenn Zerlegungsanteile auf die Gemeinde entfallen, ist der grundsätzliche Verteilungsmaßstab die Höhe der Personalkosten der einzelnen Betriebsstätten.