Amt Bornhöved
 

Auszug - Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und Einführung des § 2 b UStG - Besteuerungsprivileg für juristische Personen des öffentlichen Rechts für öffentliche Leistungen ab dem 01.01.2017  

16. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2016/723/10GV Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und Einführung des § 2 b UStG - Besteuerungsprivileg für juristische Personen des öffentlichen Rechts für öffentliche Leistungen ab dem 01.01.2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Torben ScharbowAktenzeichen:20-1 af
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Flick, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Barkow erläutert die Auswirkungen der Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UstG) und die Einführung des § 2b UstG für die Gemeinde. Herr Scharbow ergänzt, dass u. a. die Bereiche Feuerwehr, Schulen und Infrastruktur/Straßen auch künftig den hoheitlichen Tätigkeiten von Kommunen zuzuordnen sind und sich daher keine Vorsteuerabzugs-berechtigung ergeben wird. Es ist geplant, dass das Amt Bornhöved einen Steuerberater beauftragt, der die zukünftig steuerpflichtigen Tätigkeiten des Amts und der Gemeinden erfasst. Anschließend ist dann darüber zu beraten, ob die Anwendung des § 2b UStG schon vor dem 31.12.2020 erfolgen soll. 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt Segeberg die Optionserklärung bis zum 31.12.2016 abzugeben.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6           dagegen: 0      Stimmenthaltung: 0