Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass einer X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Stocksee vom 14.07.1997   

6. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Stocksee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2016/713/06GV Erlass einer X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Stocksee vom 14.07.1997
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anja BehrensAktenzeichen:20-5 06 700.122
Federführend:20-5 Finanzen Bearbeiter/-in: Behrens, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussvorsitzende trägt vor, dass im letzten dreijährigen Kalkulationszeitraum ein Überschuss in Höhe von rd. 1.500 EUR erwirtschaftet wurde. Dieser Überschuss wird im nächsten Kalkulationszeitraum an die Gebührenpflichtigen ausgekeht (jährlich rd. 500 EUR). Auch unter Berücksichtigung dieses Guthabens wurde eine kostendeckende Verbrauchsgebühr von 3,65/cbm (bei Beibehaltung der monatlichen Grundgebühr von 3,50 EUR) errechnet. Dieses entspricht einer Gebührenerhöhung von 0,25 EUR/cbm.

 

In der anschließenden Aussprache wird angeregt, über die Erhöhung der Grundgebühr nachzudenken und dann eine geringere Erhöhung der Verbrauchsgebühr vorzunehmen. Dieser Gedanke wird allerings wieder verworfen, weil eine merkbare geringere Erhöhung der Verbrauchsgebühr nur über eine deutliche Erhöhung der Grundgebühr erreicht werden könnte. Vom Bürgermeister wird vorgetragen, dass in den nächsten Jahren Darlehen für den Ausbau der Kanalisation endgetilgt werden und durch sinkende Zins- und Tilgungsleistungen eine Gebührensenkung möglich sein könnte. Dazu wird vom Protokollführer mitgeteilt, dass bei der Gebührenberechnung nicht die tatsächlichen Zins- und Tilgungsleistungen berüsichtigt werden, sondern eine kakulatorische Verzinsung und Abschreibung des Anlagekapitals erfolgt.

Nach der Diskussion wird über folgenden Antrag abgestimmt:

 


  
Beschlussvorschlag:

Die Zusatzgebühr istr den Kalkulationszeitraum von 2017 bis 2019 auf 3,65 € je cbm festzusetzen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0