Auszug - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
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Wortprotokoll |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass der Ausschuss nicht beschlussfähig ist, da nur 3 Mitglieder anwesend sind.
Gemäß § 38 GO i.V.m. § 46 Abs. 12 GO i.V.m. § 12 Abs. 7 GKZ besteht die Beschlussfähigkeit, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder anwesend ist. Die gesetzliche Zahl für den Bauausschuss beträgt 7, somit ist die Mindestzahl nicht erreicht.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung.