Amt Bornhöved
 

Auszug - Geplanter Kiesabbau - westlich L 68, Gemeindegrenze Dersau  

6. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 20.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:41 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
VO/2016/644/06GV-1 Geplanter Kiesabbau - westlich L 68, Gemeindegrenze Dersau
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Peter KruseAktenzeichen:21-5
  Bezüglich:
VO/2016/644/06GV
Federführend:21-5 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Gast, Sabine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 30.08.2016 (Eingang Amt Bornhöved am 21.09.2016) hat die Firma Kieswerke Andresen GmbH aus Damsdorf für das Flurstück 1/10 der Flur 3, ca. 3,9 ha, der Gemarkung Stocksee; nördlich des Weges „Poggenkuhlweg“ den Kiesabbau beantragt.

Das Abbauvorhaben wurde auf der letzten Gemeindevertretersitzung durch die Firma Andresen vorgestellt.

Gem. dem Regionalplan des Landes Schleswig-Holstein von 1998r den Planungsraum I ist die Fläche  als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung dargestellt.

 

In dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Stocksee ist die geplante Abbaufläche als  „Fläche für Abgrabungen oder Gewinnung von Bodenschätzen“  dargestellt.

 

In Verbindung mit dem geplanten  Kiesabbau soll die gegenüberliegende, ehemalige Kieskuhle Wandhoff als Betriebszu- und Abfahrt genutzt werden. Der gewonnene Kies wird per Förderbandtrasse mit Tunnel  unter der Landesstraße L 68 zur Siebanlage geführt.

Unterkörniges Material wird zur Verfüllung der alten Grube genutzt.

 

Verwaltungsseitig liegen keine rechtlichen Bedenken zum beantragten Kiesabbau vor.

 

 

Nach umfangreicher Aussprache zum o.g. Sachverhalt wird festgestellt, dass das gemeindliche Einvernehmen zum Kiesabbau durch die Gemeindevertretung Stocksee zu erteilen ist.

 

Aufgrund der persönlichen Vorstellung des geplanten Kiesabbaus durch Herrn Lücke von der Firma Andresen ergeben sich jedoch aus dem schriftlichen Kiesabbauantrag Differenzen.

 

Diese Differenzen sollen als Nebenbestimmungen zum gemeindlichen Einvernehmen der Gemeinde Stocksee zur Kiesabbaugenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg berücksichtigt werden.

 

Folgende Empfehlung wird an die Gemeindevertretung gegeben:  
 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Stocksee erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Kiesabbauantrag der Firma Andresen. Folgende Punkte sind in der Kiesabbaugenehmigung als Nebenbestimmungen mit aufzunehmen:

 

1. Fertigstellung der Renaturierung der Fläche Galgenberg bis zum 31.12.2020.

2. Der Landschaftsplan der Gemeinde Stocksee ist im Kiesabbauantrag mit abzuprüfen.

3. Die Arbeitszeiten sowie Kiesabfuhrzeiten sind wie folgt festzulegen:

montags freitags 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Samstags sowie Sonn- und Feiertags keine Abbautätigkeiten sowie keine Abfuhrfahrten

4. Mit der Gemeinde Damsdorf und der Firma Andresen ist vor Kiesabbaubeginn zu prüfen, ob ein Gewerbesteuerzerlegungsvertrag geschlossen werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0