Auszug - Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und Einführung des § 2 b UStG - Besteuerungsprivileg für juristische Personen des öffentlichen Rechts für öffentliche Leistungen ab dem 01.01.2017
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Scharbow erläutert die Auswirkungen der Änderungen des neu eingeführten § 2b UStG für die Gemeinde Damsdorf. Da die Ausführung dieser gesetzlichen Vorschrift bislang nur unzureichend beschrieben ist und dazu der Verwaltungsaufwand für eine sofortige Umsetzung hoch ist, wird empfohlen, die Optionserklärung bis zum 31.12.2016 gegenüber dem Finanzamt Segeberg abzugeben. Damit wird die Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht verschoben und die Entwicklung kann in den kommenden Jahren abgewartet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt Segeberg die Optionserklärung bis zum 31.12.2016 abzugeben.
Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0