Amt Bornhöved
 

Auszug - Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen hier: Änderung der Einstufung der Straße "Zu den Wurthen"  

18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 13.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:02 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2016/608/02GV Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen
hier: Änderung der Einstufung der Straße "Zu den Wurthen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Peter KruseAktenzeichen:21-5
Federführend:21-5 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bürgermeister Schwarz erutert den bisherigen Werdegang zu dieser Angelegenheit.

Die Straße „Zu den Wurthen“ soll als Gemeindestraße eingestuft werden.
Weiterhin soll hier der Benutzerkreis beschränkt werden.

 

Gem. Rücksprache zwischen dem Bürgermeister und dem Leiter der Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg, bestehen keine Bedenken gegen die Aufstufung der Straße zu einer Gemeindestraße.
Die Genehmigung der gewünschten Beschilderung wurde gegenüber des Bürgermeisters in Aussicht gestellt, wenn die Gemeinde in der Widmung entsprechende Regelungen trifft.

Sodann werden folgende Beschlüsse gefasst:

 


 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Straßenflächen der Straße „Zu den Wurthen“ (Flurstücke 1/20, 20/2, 27/8, 41/4 und 42/5 der Flur 1 sowie 3/2, 4/10, 18/28, 21/7 und 20/5 der Flur 2) gem. § 7 Abs. 1 und 4 StrWG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG zu einer Gemeindestraße aufzustufen.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 13 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Der Benutzerkreis wird eingeschränkt auf Zweiräder, landwirtschaftliche Fahrzeuge der Anlieger und Kraftfahrzeuge bis 3,5t.
Weiter soll eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf maximal 50 km/h erfolgen

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 13 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0