Amt Bornhöved
 

Auszug - Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Amt Bornhöved über die Aufgabenwahrnehmung  

15. Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved
TOP: Ö 8
Gremium: Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 11.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:21 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2016/469/09SV-1 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Amt Bornhöved über die Aufgabenwahrnehmung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:1. Johanna Kegel-Maier
2. Thomas Kech
Aktenzeichen:11-1,20-1
Federführend:11 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Kegel-Maier, Johanna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Dr. Klüver berichtet über die vorbehaltliche Empfehlung aus dem Finanzausschuss. Seitens Herrn Voß werden nochmals Zweifel an der Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Änderung des Vertrages vorgetragen.

 

Hierzu wird seitens der Verwaltung durch Herrn Kech über die aktuell eingegangene Stellungnahme des beauftragen Rechtsanwaltes informiert, welcher, ebenso wie die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg, keine bedeutenden Bedenken sieht.

 

Herr Bajorat beantragt, analog der Sitzung des Finanzausschusses, nur einen zu 80 % kostendeckenden Verwaltungskostenanteil zu vereinbaren:

 

 


 Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 14 Stimmenthaltung: 3  

 

Weiter beantragt Herr Bajorat, analog der Empfehlung aus dem Finanzausschuss, die Laufzeit des Vertrages auf 6 Jahre festzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 2 Stimmenthaltung: 2   
 

Beschlussvorschlag:

 

Die Schulverbandsversammlung beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag lt. Anlage mit dem Amt Bornhöved zur Verwaltung und Finanzbuchhaltung des Schulverbandes Sventana Bornhöved ckwirkend mit Wirkung zum 01.01.2016.

 

Hinweis der Verwaltung

Eine Neufestsetzung der Schulverbandsumlage für das Haushaltsjahr 2016 ist nicht erforderlich, wenn ab 2016 ein in voller Höhe kostendeckender Verwaltungskostenanteil gezahlt wird, weil der dann zusätzlich entstehenden Finanzmittelabfluss von rd. 120.000 EUR durch Einsparungen (rd. 100.000 EUR = energetische Sanierung der Turnhalle) und zusätzliche Einzahlungen (rd. 57.000 EUR = Zuweisung für energetische Sanierung der Sporthalle) gegenfinanziert werden kann.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 13 dagegen: 6 Stimmenthaltung: 1