Auszug - Knickputzarbeiten an gemeindlichen Wegen
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Hagemann berichtet, dass innerhalb und außerhalb des Ortes einige Straßenlaternen, die dicht im Knick stehen, zugewachsen sind. Hier stellt sich die Frage, inwieweit die Gemeinde oder der Grundstückseigentümer für das Freischneiden bzw. für die Verkehrssicherheit an Straßen zuständig ist.
In den letzten Jahren hat die Gemeinde für Knickpflege im Außenbereich (Verkehrssicherheit im öffentlichen Bereich) die Aufträge zum Aufputzen erteilt.
Im Innenbereich wurden die Grundstückseigentümer persönlich, über den Blickpunkt oder durch das Ordnungsamt aufgefordert, die Lampen und auch die Bürgersteige freizuschneiden.
Für die Knickputzarbeiten im Außenbereich wurden nach Kostenermittlung durch die Verwaltung die Aufträge vergeben. Die Kostenübernahme erfolgte durch die Gemeinde.
Aufgrund steigender Kosten, die sich auch im Haushalt der Gemeinde Stocksee niederschlagen, könnte er sich vorstellen, dass die Knickpflege im Außenbereich, und hier das Aufputzen im Bereich der öffentlichen Wege, durch die Grundstückseigentümer zu übernehmen sind.
Eine Entscheidung hierüber sollte in den nächsten Sitzungen fallen.
Nach Rücksprache mit Bürgermeister Jansen wird dieser die jetzigen Grundstückseigentümer bezüglich der Straßenlaternen ansprechen.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.