Auszug - Frage 2: Beschädigungen bei der Verlegung von Glasfaserkabeln
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu den Beschädigungen der Verschleißdecke im Eichengrund durch die Fa. Deutsche Glasfaser, wird vom Bürgermeister mitgeteilt, dass nach Beurteilung durch die Fa. Eurovia keine Mängelbeseitigung erfolgen sollte, weil Ausbesserungsarbeiten die Situation nur verschlechtern würden. Weiter wird vom Bürgermeister mitgeteilt, dass von der Fa. Deutsche Glasfaser auch eine Sicherheitsleistung hinterlegt wurde, die für spätere Maßnahmen verwendet werden könnte.
Mit Beendigung der Baumaßnahmen durch die Fa. Deutsche Glasfaser ist vorgesehen alle Mängel, die noch zu beseitigen sind, aufzunehmen. Die größten Beschädigungen wurden aber bereits beseitigt. In den Fällen, in denen beschädigter Asphalt o. ä. durch eine Pflasterung ersetzt wurde, soll zu einem späteren Zeitpunkt das Pflaster noch durch Asphalt o. ä. ersetzt werden, wenn die Gemeinde nicht ohnehin in naher Zukunft einen Ausbau beabsichtigt.