Amt Bornhöved
 

Auszug - Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen hier: Änderung der Einstufung der Straße "Zu den Wurthen"  

16. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 10
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 31.08.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
VO/2016/608/02GV Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen
hier: Änderung der Einstufung der Straße "Zu den Wurthen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Peter KruseAktenzeichen:21-5
Federführend:21-5 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende trägt den Inhalt der Beschlussvorlage vor. Hintergrund für die Sperrung der Straße war die Tatsache, dass es sich bei dem Weg „Zu den Wurthen“ gemäß der Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der B 404 zur A 21 um einen Wirtschaftsweg (sonstige öffentliche Straße öffentlicher Feldweg) handelt, der lediglich als „Ersatz für unterbrochene Wegeverbindungen“ zur Erschließung der westlich der Autobahn gelegenen Ländereien dient. Als sonstige öffentliche Straße dient der Weg gemäß § 3 Straßen- und Wegegesetz ausschließlich der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken. Eine Nutzung ist nur für solche Verkehrsarten zugelassen, die für eine Bewirtschaftung in Betracht kommen. Andere Verkehrsarten sind somit bereits durch die Widmung/Einstufung der Straße ausgeschlossen. Da straßenverkehrsrechtliche Anordnungen den durch die Widmung vorgegebenen Rahmen respektieren müssen und der Widmung widersprechende Anordnungen nicht zulässig sind, ist eine Freigabe des Weges für den Radverkehr (und Pkw) derzeit nicht möglich.


Der Beratungsverlauf ergibt, dass folgender Antrag zur Abstimmung gestellt wird:
 

 


Die Straße „Zu den Wurthen“ soll als Ortsstraße eingestuft werden; allerdings mit der Einschränkung, dass eine Tonnenbeschränkung für Kraftfahrzeuge (z. B. 3,5 t) festgelegt wird. Die Benutzung des Weges durch Radfahrer und Anlieger mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen soll uneingeschränkt möglich sein. Da unklar ist, ob die von der Gemeinde gewünschte Einschränkung vom Gesetz getragen wird, soll hierüber eine Stellungnahme bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht eingeholt werden.

Über das Ergebnis ist in der Sitzung der Gemeindevertretung zu berichten und auch ein Vorschlag für eine Widmungsverfügunjg vorzulegen.

In dem Zusammenhang soll auch die Widmung weiterer Wirtschaftswege geprüft werden, bei denen eine ähnliche Problematik besteht (z. B. Mang de Bargen, Sanden).  

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0