Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung über das Bauprogramm zum Ausbau der Straße Silgen Bargen   

16. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 31.08.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
VO/2016/556/02GV-1 Beratung über das Bauprogramm zum Ausbau der Straße Silgen Bargen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-3
  Bezüglich:
VO/2016/556/02GV
Federführend:21-3 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es besteht Einvernehmen, dass Wortbeiträge der Zuhörer zu diesem Tagesordnungspunkt zugelassen werden. Nach einer kurzen Einführung übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Krumm.

 

Dieser gibt zunächst Erläuterungen zur Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen. Im Ergebnis stellt danach das Abweichen von technischen Regeln noch keinen Rechtsverstoß dar. Wird vom Auftragnehmer die Einhaltung der technischen Regeln geschuldet, darf er davon jedoch nur abweichen, wenn der Auftraggeber dies fordert und auch so schriftlich vereinbart wird. Mit einer solchen Vereinbarung stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer für eine Abweichung von der Haftung frei.

 

Im Anschluss an diese Ausführungen erläutert Herr Krumm anhand einer Planzeichnung den Vorentwurf zum Ausbau der Straße „Silgen Bargen“. Bei den geplanten Straßenbaumaßnahmen im dem Abschnitt von Silgen Bargen, Höhe Haus Nr. 12 und 31, in südlicher Richtung bis zur Segeberger Straße handelt es sich um eine Erschließungsmaßnahme. Dieser Abschnitt der Erschließungsanlage gilt aufgrund fehlender Herstellungsmerkmale (Gehweg, geregelte Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) bislang noch nicht als endgültig hergestellt.

 

Als Planungsgrundlage für diesen Abschnitt dient der im Jahr 1994 aufgestellte und beschlossene B-Plan Nr. 12 i. V. m. dem B-Plan Nr. 5, ebenfalls aus dem Jahr 1994, der Gemeinde Bornhöved. Der B-Plan Nr. 12 sieht für diesen Abschnitt einen Straßenquerschnitt von 6 m für die Fahrbahn zuzüglich eines Gehweges > 2,25 m vor. Insgesamt steht eine nutzbare Breite von rd. 9 m für den Straßenquerschnitt zur Verfügung.

 

In dem nördlichen Bereich, also von Haus Nr. 12 bzw. 31 bis zur Tarbeker Straße, hatte sich der Ausschuss in der Sitzung am 22.06.2016r die Ausbauvariante 2 entschieden. Diese sieht vor, im Ausbauabschnitt den vorhandenen Querschnitt beizubehalten und zu erneuern. Der beidseitig angelegte Gehweg sollte erhalten bleiben. Ausgehend von der vorhandenen Hinterkante des westlichen Gehweges wird der Querschnitt nach Osten aufgeteilt in 1,5 m Gehweg, 6 m Fahrbahn und 1,5 m Gehweg.

 

Der Bauausschuss hatte in der letzten Sitzung um Prüfung gebeten, ob bei einer möglichen Verbreiterung des Gehweges auf der Nordseite durch eine Straßenabsenkung Angleicharbeiten vermieden werden können. Hierzu trägt Herr Krumm vor, dass durch Absenken der Straße um ca. 15 cm unter Beibehaltung der Neigung der Zufahrten, die Gehwegbreite auf 2,3 m vergrößert werden kann. Außer den Mehrkosten für die Verbreiterung und die Vertiefung besteht die Gefahr, dass die Mindestüberdeckung für die Versorgungsleitungen nicht mehr gegeben ist und diese tiefer gelegt werden müssen. Der erforderliche Umfang lässt sich erst durch Suchschachtungen genau ermitteln. Angleichungsmaßnahmen auf den Grundstücken werden dann nicht mehr erforderlich. Die Mehrkosten schätzt das Ingenieurbüro auf rund 68.000 Euro. Herr Krumm rät von dieser Variante ab und schlägt stattdessen vor, eine minimale Absenkung vorzunehmen, so dass eine Gehwegbreite von ca. 1,8 1,9 m erreicht wird. Dieser Vorschlag findet grundsätzlich die Zustimmung der Ausschussmitglieder. Eine endgültige Entscheidung darüber soll jedoch erst nach der Informationsveranstaltung getroffen werden.

 

Dem Vortrag von Herrn Krumm schließen sich eine Reihe von Verständnisfragen der Zuhörer zu den geplanten Baumaßnahmen, den Merkmalen der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage, den Unterschied zwischen Ausbau und Erschließung sowie den unterschiedlichen Anliegersätzen an. Der Vorsitzende versichert, dass die Anlieger auch noch einmal im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Straßenbaumaßnahmen informiert werden und im Rahmen dieser Veranstaltung auch Auskünfte zur Berechnung und Höhe der Beiträge erteilt werden.

 

Nachdem sich der Vorsitzende davon überzeugt hat, dass keine Wortmeldungen mehr gewünscht werden, wird folgender Antrag zur Abstimmung gestellt: 
 

 


Die Gemeindevertretung ge grundsätzlich einen Ausbau der Straße „Silgen Bargen“ entsprechend der in dem ergänzten Vorentwurf beschriebenen Ausbauvariante 2 beschließen. Die Anlieger sind über die Planung im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung zu informieren. Die endgültigen Details der Planung sind nach der Informationsveranstaltung in einem Bauprogramm festzulegen. Die Gemeindevertretung entscheidet dann abschließend über das Bauprogramm.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0