Auszug - Frage 1: Nichtöffenliche Sitzungsteile
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Wortprotokoll |
Es wird gefragt, ob es nicht möglich wäre, die nichtöffentlichen Sitzungsteile öffentlich zu beraten, da auch deren Inhalte für die Öffentlichkeit interessant sein könnten.
Hierzu wird ausgeführt, dass dies aus datenschutzrechtlichen Erwägungen – und rechtlichen Vorgaben – nicht möglich ist. Zudem gilt der Datenschutz auch für Unternehmen.