Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet "östlich Kieler Tor (L69), südlich Seeweg und nördlich B 430 (Grundstücke Kieler Tor 25 - 33)" hier: Satzungsbeschluss -Ergänzung-
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Von Herrn Czierlinski werden die Änderungen am B-Plan (Ausgleichsmaßnahmen für Knickbeseitigung und Verlegung Baufenster wegen bestehendem Leitungsrecht) erläutert. Anschließend teilt er noch mit, dass die übrigen Änderungen lediglich redaktioneller Natur sind und wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 18 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem
aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis, das dem Original der
Sitzungsniederschrift beizufügen ist, geprüft.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches 8BauGB) beschließt die Gemeindevertretung
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet „östlich Kieler Tor ( L 69),
südlich Seeweg und nördlich Plöner Straße (B 430)“ bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
Abstimmungsergebnis dafür: 13 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0