Amt Bornhöved
 

Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet "östlich Kieler Tor (L69), südlich Seeweg und nördlich B 430 (Grundstücke Kieler Tor 25 - 33)" hier: Satzungsbeschluss -Ergänzung-  

17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.07.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:33 - 20:57 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2016/555/02GV-1 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet "östlich Kieler Tor (L69), südlich Seeweg und nördlich B 430 (Grundstücke Kieler Tor 25 - 33)"
hier: Satzungsbeschluss
-Ergänzung-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:02/621.41_18_1
  Bezüglich:
VO/2016/555/02GV
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Von Herrn Czierlinski werden die Änderungen am B-Plan (Ausgleichsmaßnahmen für Knickbeseitigung und Verlegung Baufenster wegen bestehendem Leitungsrecht) erläutert. Anschließend teilt er noch mit, dass die übrigen Änderungen lediglich redaktioneller Natur sind und wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:

 

 


 Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 18 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem

aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis, das dem Original der

Sitzungsniederschrift beizufügen ist, geprüft.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der

Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches 8BauGB) beschließt die Gemeindevertretung

die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet „östlich Kieler Tor ( L 69),

dlich Seeweg und nördlich Plöner Straße (B 430)“ bestehend aus der Planzeichnung

(Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB

ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit

Begründung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den

Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 13 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0