Auszug - Genehmigung eines städtebaulichen Vertrages über die Durchführung eines Ausgleichs im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf Bitte des Bürgermeisters trägt Herr Czierlinski den wesentlichen Inhalt der Beschlussvorlage vor, wonach nach Auffassung der Unteren Naturschutzbehörde ein gesetzlich geschützter Knick für die Erschließung beseitigt werden muss und deshalb eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich ist. Mit dem Vertrag wird die Ausgleichsmaßnahme und die Kostentragungspflicht dafür geregelt. Kosten für die Ausgleichsmaßnahme entstehen der Gemeinde nicht. Anschließend wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Der Städtebauliche Vertrag mit der Bauherrengemeinschaft über die Durchführung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs für die Beseitigung eines 47 m langen Knickabschnittes auf den Flurstücken 421 und 422, jeweils der Flur 3 der Gemarkung Bornhöved, wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis dafür: 13 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0