Auszug - Klärung der Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks - Genehmigung einer Eilentscheidung der Bürgermeisterin in Hinsicht auf eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Die Vorsitzende berichtet über einen Grundstückskaufvertrag, der im Jahre 2004 geschlossen wurde. Darin wurde u. a. vereinbart, dass das Grundstück innerhalb von 2 Jahren zu bebauen sei und der Käufer dort selbst wohnen müsse. Zu diesem Zweck wurde eine Rückauflassungsvormerkung zu Gunsten der Gemeinde Tensfeld im Grundbuch eingetragen. Eine Bebauung ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt und der Eigentümer auch nicht mehr auffindbar. Die Rückauflassung konnte aus diesem Grunde auch noch nicht vollzogen werden.
Die Vorsitzende hat nach vorheriger Rücksprache mit allen Gemeindevertretern zwischenzeitlich einen Notar mit der Durchführung eines Aufgebotsverfahrens beauftragt. Für das Verfahren fallen Gerichts-, Notar- und sonstige Gebühren in Höhe von rd. 5.000,00 EUR an. Haushaltsmittel hierfür stehen nicht zur Verfügung.
Die Bürgermeisterin beantragt, die Beauftragung des Notars nachträglich zu genehmigen. Da Haushaltsmittel für die Durchführung des Verfahrens nicht zur Verfügung stehen, beantragt sie, die außerplanmäßigen Aufwendungen zu genehmigen. Der Antrag der Vorsitzenden findet einvernehmlich Zustimmung.
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0