Auszug - Verwaltungskostenanteil an das Amt Bornhöved für die Verwaltung von Schulen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
In dieser Angelegenheit beraten die Sitzungsteilnehmer den als Tischvorlage verteilten Antrag der SPD-Fraktion (Anlage 2).
Der Finanzausschussvorsitzende Herr Barkow zitiert aus diesem Antrag und thematisiert
- die Ungleichbehandlung, wenn es um die Erhebung der tatsächlich ermittelten Verwaltungskosten für den Schulbetrieb des Schulträgers des Schulverbandes Sventana und die des Schulträgers Trappenkamp geht und
- die daraus resultierende mögliche höhere Amtsumlage für die Gemeinde Trappenkamp
Der Leitende Verwaltungsbeamte Herr Tietgen legt dar,
- dass beide Schulträger von der Amtsverwaltung gleichermaßen zur Leistung der tatsächlichen Verwaltungskosten aufgefordert sind – mit der Folge, dass der Schulverband Sventana daraufhin fristgerecht zum 31.12.2016 den Vertrag mit dem Amt Bornhöved gekündigt hat und jetzt mangels Alternativen ab 01.01.2017 einen neuen Vertrag mit dem Amt Bornhöved schließen muss.
- Die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen finden sich einerseits für die amtsangehörige Gemeinde Trappenkamp in § 21 Abs. 2 Amtsordnung und andererseits für den Schulverband Sventana in dem noch gültigen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Amt Bornhöved. Die Amtsverwaltung verfügt in ihrem Handeln demgemäß über kein Ermessen.
Einvernehmlich ist man sich darüber im Klaren, dass die Erhebung der tatsächlichen Verwaltungskosten auch zur Erhöhung der Schulkostenbeiträge in tatsächlicher Höhe zu Gunsten der Gemeinde Trappenkamp führt.
Sowohl der Gemeindedezernent Herr Schultz -für die Gemeinde Trappenkamp - als auch der Leitende Verwaltungsbeamte Herr Tietgen- für die Amtsgemeinden und den Schulverband Sventana - geben Beispiele für die Solidargemeinschaft des Amtes Bornhöved bei der Bewältigung gemeinsamer Aufgaben.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung Trappenkamp stimmt der Erhöhung des Verwaltungskostenanteils für die Verwaltung der Trappenkamper Schulen rückwirkend ab dem Jahr 2015 zu.
- Sie erwartet, dass der Schulverband Sventana Bornhöved ebenfalls ab diesem Zeitpunkt die auf ihn entfallenden Verwaltungskostenanteile in vollem Umfang an das Amt leistet.
- Sollte der Schulverband nicht bereit sein, von sich aus entsprechend zu verfahren, fordert die Trappenkamper Gemeindevertretung den Amtsvorsteher auf, unverzüglich im Sinne des § 21 der Amtsordnung (AO) die Erstattung des vom Amt festgesetzten Kostenanteils vom Schulverband schriftlich einzufordern und ggf. zwangsweise beizutreiben.
- Sollte der Amtsvorsteher dies nicht veranlassen, wird der Bürgermeister beauftragt, schriftlich die Kommunalaufsichtsbehörde einzuschalten.
Abstimmungsergebnisdafür: 15 dagegen: 0Stimmenthaltung: 0
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 2 Verwaltungskostenanteil (620 KB) |