Amt Bornhöved
 

Auszug - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet "Feldstraße 12, 12 a und 16" hier: Satzungsbeschluss  

16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 17
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2016/532/02GV Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet "Feldstraße 12, 12 a und 16"
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/02/621.64_01 Bs
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bürgermeister Schwarz und Frau Dahlke erklären sich in dieser Angelegenheit als befangen und verlassen den Sitzungsraum.
Herr Dockwarder übernimmt als 1. Stellv. Bürgermeister die Sitzungsleitung.
 

Der Sachverhalt liegt den anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vor.
Ohne weitere Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis, das dem Original der Sitzungsniederschrift beizufügen ist, geprüft.
    Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
     
  2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB beschließt die Gemeindevertretung, die Klarstellungs- und Ergänzungsatzung für das Gebiet „Feldstraße 12, 12 a und 16“, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung.
     
  3. Die Begründung wird gebilligt.
     

Der Beschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 14 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Nach erfolgter Beschlussfassung nehmen Herr Schwarz und Frau Dahlke wieder an der Sitzung teil.

Herr Bürgermeister Schwarz übernimmt die Sitzungsleitung.