Amt Bornhöved
 

Auszug - Änderung des Aufstellungsbeschlusses für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet "nördlich der Segeberger Straße, östlich des Freibades, südlich des Fußweges der Waldstraße zur K 52 und westlich der Waldfläche Große Heide"  

18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2016/548/10GV Änderung des Aufstellungsbeschlusses für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet "nördlich der Segeberger Straße, östlich des Freibades, südlich des Fußweges der Waldstraße zur K 52 und westlich der Waldfläche Große Heide"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/10/621.41_22 Bs
Federführend:10-5 Hauptverwaltung / Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Block ergreift das Wort und erklärt die Beschlussvorlage.

Er erklärt hierzu, dass die Gemeindevertretung am 15.05.2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 gefasst hat. Der Bebauungsplan sollte im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Leider kann das beschleunigte Verfahren aus den in der Beschlussvorlage genannten Gründen nicht angewandt werden.

Aus diesem Grunde sollte der Aufstellungsbeschluss vom 15.05.2014 dahingehend geändert werden, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 im Normalverfahren mit Umweltbericht erfolgt.


Beschluss

 

1.r das Gebiet „rdlich der Segeberger Straße, östlich des Freibades, südlich des Fuß­weges der Waldstraße zur K 52 und westlich der Waldfläche Große Heide“ wird der Bebauungsplan Nr. 22 aufgestellt.

 

2.Entgegen dem Beschluss vom 15.05.2014 wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB nicht angewandt. Es ist ein Umweltbericht zu erstellen.

 

3.Die überplanmäßigen Ausgaben für die Bauleitplanung werden genehmigt. Die Finan­zierung soll im Rahmen der Gesamtdeckung sichergestellt werden.


Abstimmungsergebnisdafür: 15dagegen: 0Stimmenthaltung: 0