Amt Bornhöved
 

Auszug - Vereinbarung über die finanzielle Förderung der Volkshochschule Trappenkamp/Bornhöved e.V. durch die Gemeinde Bornhöved  

8. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 12
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 27.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

In der Sitzung des Sozialausschusses am 05.11.2015 wurden Änderungen zu einer Vereinbarung mit der Volkshochschule über die Bezuschussung durch die Gemeinde Bornhöved beschlossen und der Gemeindevertretung wurde empfohlen, die so geänderte Vereinbarung zu beschließen (eine Vertragslaufzeit war allerdings noch nicht festgelegt). In der Sitzung der Gemeindevertretung im Februar des lfd. Jahres wurde dieser Tagesordnungspunkt allerdings abgesetzt und festgelegt, dass der Finanzausschuss sich mit dieser Angelegenheit befassen soll. Eine Vereinbarung, die gegenseitige Pflichten regelt, soll geschlossen werden, weil es in der Vergangenheit Unstimmigkeiten mit der VHS wegen der Vorlage von Verwendungsnachweisen gab.

 

In der folgenden Aussprache wird von Herrn Dockwarder vorgetragen, dass für ihn die im § 3 des Vertrages aufgeführten Nachweispflichten unzureichend sind. Er vermisst einen Verwendungsnachweis darüber, wie bzw. wofür die Mittel in der Vergangenheit verwendet wurden und künftig verwendet werden sollen.

 

Weiter entwickelt sich eine kurze Diskussion darüber, ob es nicht doch sinnvoller wärem, statt einer förmlichen Vereinbarung das bisherige Antragsverfahren beizubehalten und es fällt auf, dass die Zeitpunkte für die Bekanntgabe des Kassenbestandes (§ 3 Nr. 1) der 01.08. des Vorjahres und der 31.07. des lfd. Jahres (Beginn und Ende des Geschäftsjahres der VHS) lauten müssen.

 

Nachdem vom Bürgermeister mitgeteilt wird, dass die VHS einen aussagekräftigen Verwendungsnachweis gegenüber dem Kreis Segeberg abgeben muss, wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die im Entwurf vorliegende Vereinbarung über die finanzielle Förderung der Volkshochschule Bornhöved / Trappenkamp durch die Gemeinde Bornhöved mit folgenden Änderungen zu beschließen:

 

§ 3 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

 

1. Bekanntgabe des Kassenbestandes 01.08. des Vorjahres und 31.07. des lfd. Jahres.

 

§ 3 wird folgende Nr. 6 angefügt:

 

6. Verwendungsnachweis entsprechend dem Verwendungsnachweis der gegenüber dem

    Kreis Segeberg abzugeben ist.

 

§ 4 erhält folgende Fassung:

 

Dieser Vertrag tritt ab dem 01.01.2016 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende ordentlich gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2017.


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0