Auszug - Gemeinde Trappenkamp, Sanierung Schmutzwasserkanalisation / Inspektion und Reinigung / 7. + 8. Bauabschnitt (Abnahme) / 9. + 10. Bauabschnitt (Sanierungsplanung) hier: Auftragsvergabe
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeinde Trappenkamp hat beschlossen, gemäß der Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO 24.01.07) auf der Grundlage der §§ 85a und 85c des Landeswassergesetzes (LWG S.-H.) ihre Schmutzwasserkanalisation zu erfassen, - prüfen und – sanieren. Ein entsprechendes Sanierungskonzept liegt vor. Das Konzept besteht aus mehreren Sanierungsabschnitten, die im Jahr 2018 abgeschlossen sein sollen. Die untere Wasserbehörde des Kreises Segeberg wurde hierüber unterrichtet.
Für die Kanalinspektion wurden vier Fachfirmen aufgefordert, davon haben drei Firmen ein Angebot abgegeben.
Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt, die Kanalnetzuntersuchung der Sanierungsabschnitte 7. + 8. (Abnahme) und 9. + 10. (Sanierungsplanung) der Schmutzwasserkanalisation in der Gemeinde Trappenkamp gemeinsam mit dem Ing. Büro Wasser- und Verkehrskontor (WVK) aus Neumünster durchzuführen und den Auftrag für die Inspektion und Reinigung an die
Firma REMONDIS GmbH & Co. KG zu erteilen.
Abstimmungsergebnisdafür: 15dagegen: 0Stimmenthaltung: 0