Amt Bornhöved
 

Auszug - Prüfung der Eröffnungsbilanz 2011  

7. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 4
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Eglinski hat zu diesem Tagesordnungspunkt eine Power-Point-Präsentation vorbereitet. Sie erläutert das 3-Komponenten-Modell und zeigt noch einmal den Unterschied zwischen der Finanz- und der Ergebnisrechnung auf. Die Basis hierfür stellt in jedem Jahr die Eröffnungsbilanz dar. Für das Jahr 2011 besteht die Besonderheit, dass diese Bilanz die allererste Bilanz für die Gemeinde Schmalensee darstellt. Das bedeutet, dass alle Basisdaten, nämlich das Anlagevermögen, das Umlagevermögen, die Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie die aktive und die passive Rechnungsabgrenzung erst einmal ermittelt werden müssen. Daher haben uns die ersten Wege ins Archiv geführt.

Durch die Gemeindehaushaltsordnung Doppik ist vorgeschrieben, dass die Basis für die Ermittlung des Vermögens sowie dessen Finanzierung den tatsächlichen Werten entsprechen muss. Nur in geringen Ausnahmefällen darf anstelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein Ersatzwert verwendet werden.

Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus Grundstücken, Gebäuden und der Infrastruktur sowie den Finanzanlagen. Das Umlaufvermögen enthält vor allem die Forderungen und die liquiden Mittel. Liquide Mittel hat die Gemeinde Schmalensee nicht, jedoch eine Forderung gegenüber dem Amt, da es eine einheitliche Amtskasse gibt.

Weitere Forderungen sind z. B. Steuerforderungen oder Forderungen aus der Bereitstellung von Dienstleistungen. Diese müssen ein realistisches Bild der Vermögenslage darstellen, ggf. hat hier eine Wertberichtigung zu erfolgen, z. B. bei Insolvenzen oder anderen uneinbringlichen Forderungen.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind hier Gelder an Dritte zu nennen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Zahlung der Amtsumlage und der Schulverbandsumlage. Anlage- und Umlaufvermögen sowie die aktive Rechnungsabgrenzung stellen die Mittelverwendung auf der Aktivseite der Bilanz dar.

Die Passivseite der Bilanz stellt im Wesentlichen die Mittelherkunft über das Vermögen dar. Hier sind z. B. die Sonderposten, also Beiträge, Zuschüsse und Zuweisungen zu nennen. Eine weitere Mittelherkunft sind erhaltene Steuern und Kredite. Ebenfalls auf der Passivseite sind die Verbindlichkeiten zu finden, die von einfachen zu begleichenden Rechnungen bis hin zur Rückzahlung von Krediten reichen. Die Passivseite der Bilanz erhält außerdem das Eigenkapital.

Das Eigenkapital ist eine rechnerische Größe, die sich aus der allgemeinen Rücklage, der Sonderrücklage und der Ergebnisrücklage ergibt. Da die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 die erste Bilanz überhaupt darstellt, entfällt hier der vorgetragene Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag. Für die erste Eröffnungsbilanz ist außerdem vorgeschrieben, dass die Ergebnisrücklage 15 % der allgemeinen Rücklage darstellt. Für die Berechnung der einzelnen Positionen des Eigenkapitals wird von der Bilanzsumme der Betrag der Verbindlichkeiten, der Rückstellung und der Sonderposten sowie der Sonderrücklage in Abzug gebracht. Dieser bereinigte Wert stellt die 115 % für die allgemeine und die Ergebnisrücklage dar. 15 % für die Ergebnisrücklage ist für die erste Eröffnungsbilanz ein festgelegter Wert, der in den Folgebilanzen je nach Wahl zwischen 10 und 25 % betragen kann.

 

Für die Prüfung der Eröffnungsbilanz bietet Frau Eglinski hier vor Ort Akteneinsicht an. Informationen, die aus dem System herausgelesen werden müssen, sind nur vor Ort im Amt bei Bedarf erhältlich. Die darauffolgende Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde wie folgt durchgeführt:

 

Aus dem allen Mitgliedern vorliegenden Anlagenachweis wurden aus den verschiedenen Bilanzpositionen stichprobenartig einige Posten herausgefiltert und geprüft.

 

  • Im Anhang zur Eröffnungsbilanz steht der Begriff „Stocksee“ statt „Schmalensee“ unter Grund und Boden/Infrastruktur/Vermögen. Die Bezeichnung soll ausgetausch werden.
  • Anlagegut 240: Flur 1 Flurstück 24 – Keine Beanstandungen.
  • Anlagegut 210: Flur 7 Flurstück 142/77 – Keine Beanstandungen.
  • Anlagegut 212: Flur 7 Flurstück 145/78 – Keine Beanstandungen.
  • Anlagegut Sportlerheim inkl. Außenanlagen – Keine Beanstandungen.
  • Garage Grüner Hans – Keine Beanstandungen
  • Gebäude KiTa und Außenanlagen – Keine Beanstandungen
  • Badehaus – Die fehlerhafte Gemarkung im Übersichtsblatt der Akte wurde vor Ort angepasst. Ansonsten keine Beanstandungen.
  • Abwasser – Da diese Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung übernommen wurden und durch den laufenden Betrieb ergänzt wurden, gibt es keine Beanstandungen.
  • Oberflächenentwässerung – Für diese ersatzbewerteten Daten gab es keine Beanstandungen.
  • Regenklärbecken in der Dorfstraße – Keine Beanstandungen.
  • Zähllisten der Feuerwehr und Feuerwehrfahrzeug – Keine Beanstandungen.
  • Hirtenweg – Keine Beanstandungen.
  • Damsdorfer Straße – Keine Beanstandungen.
  • Seeweg Fahrbahn – Keine Beanstandungen.
  • Tarbeker Straße – Keine Beanstandungen.
  • Straßenbeleuchtung – Bei einer Rechnung für die Straßenbeleuchtung ist versehentlich der Skontoabzug nicht erfolgt, so dass sich eine Überbewertung in der Eröffnungsbilanz von 38,50 EUR wie folgt ergibt. Für 22 Lampenköpfe sind 329,66 DM an Skonto gewährt worden. Das entspricht 168,55 EUR. Das Anlagegut wird von September 1990 bis August 2020 abgeschrieben. Von diesen 360 Monaten sind bereits 244 Monate zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz abgeschrieben.

168,55 EUR : 360 Monate x 244 Monate = 114,24 EUR, die bereits abgeschrieben sind. Verbleibt ein Restwert zum Bilanzstichtag von 54,31 EUR für die 22 Lampen. Das entspricht bei einer Bilanzsumme von 3.262.230,47 EUR 0,00166 %.

Übereinstimmend wird eine Abweichung von der Eröffnungsbilanz bis zu einer Höhe von 10 % auf einem Anlagegut als geringfügig angesehen. Daher wird die Eröffnungsbilanz ohne Beanstandungen beschlossen.


Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0