Auszug - Finanzbericht I. Quartal 2016
|
Wortprotokoll |
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird eine Tischvorlage verteilt.
Vom Ausschussvorsitzenden wird mitgeteilt, dass nur ein verkürzter Finanzbericht (ohne Darstellung der Deckungskreise und evtl. über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen -ÜPL/APL-) vorgelegt werden kann, weil ein Soll-Ist-Vergleich für das Jahr 2016 noch nicht möglich ist (wegen der ausstehenden Haushaltsgenehmigung ist der Haushalt des lfd. Jahres noch nicht freigegeben).
Es wird aber davon ausgegangen, dass im I. Quartal 2016 noch keine ÜPL/APL entstanden sind, weil es sich dabei um den Jahresbeginn handelt und sich die Gemeinde in der Interimswirtschaft befindet. Eine überschlägige Prüfung der investiven Produktsachkonten hat ergeben, dass im investiven Bereich im laufenden Jahr wegen der vorläufigen Haushaltsführung starke Zurückhaltung geübt wurde. Es sind zwar relativ hohe Auszahlungen entstanden, diese beziehen sich aber im Wesentlichen auf Maßnahmen aus dem Vorjahr (z. B. Grunderwerb, Vicelin-Kindergarten, Klärschlammvererdungsanlage).
Bei den allgemeinen Finanzierungsmitteln gibt es derzeit keinen Grund zur Besorgnis. Insbesondere zeigt sich derzeit bei der Gewerbesteuer eine sehr positive Entwicklung. Dazu wird vom Bürgermeister ergänzt, dass er mit mehreren größeren Betrieben Gespräche geführt hat und er die Rückmeldung bekam, dass eine sehr gute Auslastung und Auftragslage besteht. Die Warnung bei den Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben ist auf die vorläufige Aufteilung nach dem Verteilungsmaßstab des Vorjahres zurückzuführen. Hier muss aber noch eine Neuberechnung erfolgen.
Ähnlich verhält es sich bei den allgemeinen Umlagen. Wenn die Gewerbesteuer auf dem hohen Niveau verbleiben sollte, wird allerdings die eingeplante Gewerbesteuerumlage nicht auskömmlich sein. Weiter wird für das Amt Bornhöved derzeit ein I. Nachtragshaushalt vorbereitet. Insbesondere weil die eingeplante Erhöhung der Verwaltungskostenanteile vom Schulverband und der Gemeinde Trappenkamp für die Verwaltung der Schulen nicht realisiert werden konnten und zusätzliche Aufwendungen für die externe Unterstützung bei der Erstellung der Eröffnungsbilanzen entstehen. Wenn diese Planungen tatsächlich beschlossen werden, wird die eingeplante Amtsumlage nicht ausreichen.
Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich.