Amt Bornhöved
 

Auszug - Neufassung Straßenbaubeitragssatzung  

8. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 27.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
VO/2016/466/02GV Neufassung Straßenbaubeitragssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/02/969.60 Bs
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende trägt die Hinweise der Kommunalaufsicht im Genehmigungsverfahren zur Haushaltssatzung 2016 zur gemeindlichen Straßenbaubeitragssatzung vor. Weiter macht er darauf aufmerksam, dass eine Verrentung der Beitragsforderung nur möglich ist, wenn dieses in der Satzung geregelt wird. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Transparenz enthält die Satzung auch die Angabe eines angemessenen Zinssatzes bei einer Verrentung. Bei der Verrentung handelt es sich um eine bürgerfreundliche, unkomplizierte Möglichkeit eine Zahlungserleichterung zu erhalten, weil sich die Beitragspflichtigen bei relativ hohen Beitragsforderungen um kein Bankdarlehen o.ä. Finanzierung bemühen müssen und die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht offen zu legen sind (anders als bei einer herkömmlichen Stundung). Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Höhe des Zinssatzes (3,5 % über Basiszins) wegen der Änderungen des Basiszinssatzes flexibel ist, regemäßig während der Laufzeit der Verrentung überprüft wird und dass auch eine Ablösung der Beitragsforderung möglich ist.

 

Anschließend berichtet der Ausschussvorsitzende, welche Gemeinden im Bezirk des Amtes Bornhöved eine Straßenbaubeitragssatzung haben:

 

Gemeinde

Straßenbau-beitragssatzung

Anliegeranteil

Eckgrundstücks-vergünstigung

Bornhöved

ja

75 %

ja

Damsdorf

nein

 

 

Gönnebek

nein

 

 

Schmalensee

nein

 

 

Stocksee

ja

75 %

ja

Tarbek

nein

 

 

Tensfeld

ja

85 %

nein

Trappenkamp

ja

85 %

nein

 

Wegen der mitgeteilten sehr deutlichen Hinweise der Kommunalaufsicht sieht er die Notwendigkeit, den Beitragsanteil für Anliegerstraßen auf 85 % zu erhöhen (mit entsprechenden Abstufungen). Wegen der möglichen erheblichen finanziellen Auswirkungen für die Beitragspflichtigen wird von ihm aber vorgeschlagen, die Eckgrundstücksvergünstigung nicht zu verändern. In diesem Zusammenhang wird auf Nachfrage von Herrn Bein vom Protokollführer mitgeteilt, dass es im Ausbaubeitragsrecht nicht die Möglichkeit gibt, die Eckgrundstücksvergünstigung auf die anderen Beitragspflichtigen umzulegen (vergleichbar mit der Regelung in der Erschließungsbeitragssatzung).

 

In der folgenden ausführlichen Diskussion wird sich gegen eine Erhöhung des Anteils der Beitragspflichtigen ausgesprochen, weil befürchtet wird, dass die Akzeptanz von Straßenausbaumaßnahmen in der Bevölkerung leiden wird und weil sich ein Beitragsanteil von über 50 % bei Haupterschließungsstraßen ergibt, obwohl bei diesen Straßen das öffentliche Interesse überwiegt.

 

Nachdem vom Protokollführer mitgeteilt wird, dass die vorgeschlagene Abstufung bei einem Anliegeranteil von 85 % durch die Verfasser gerichtsfest geprüft wurde und dass bei einer Änderung der Abstufung eine rechtliche Prüfung erfolgen sollte, wird die Verwaltung beauftragt, die Fa. GeKom um Mitteilung zu bitten, wie sich die Abstufungen bei unterschiedlichen Straßen und Straßeneinrichtungen errechnen.

 

Weiter erfolgt eine Aussprache darüber, wann die neue Straßenbaubeitragssatzung in Kraft treten soll. Ein Inkrafttreten unmittelbar nach der Bekanntmachung (wie vorgeschlagen) wird als unkritisch angesehen, wenn die bereits begonnen Straßenausbaumaßnahmen nach der bisherigen Satzungsregelung abgerechnet werden, weil in dem Fall die Betroffenen auf die bisher erteilten Auskünfte u. ä. vertrauen können und bei den anstehenden Straßenausbaumaßnahmen noch keine Auskünfte zu einer möglichen Beitragshöhe erteilt wurden.

 

Abschließend wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die im Entwurf vorliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) mit folgenden Änderungen zu beschließen:

 

a) Die Vorteilsregelung im § 4 ist dahingehend zu ändern, dass der Beitragsanteil für

Haupterschließungsstraßen 49 % beträgt und die anderen Beitragssätze von diesem

Beitragsanteil ausgehend abzustufen sind.

 

b) Die bisherige Eckgrundstücksvergünstigung ist in die neue Straßenbaubeitragssatzung zu

übernehmen.


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0