Amt Bornhöved
 

Auszug - Neubau eines Feuerwehrhauses - Grundsatzbeschluss  

17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Beschlussvorlage zu diesem TOP ist zu Beginn der Sitzung alle anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter verteilt worden.

 

Zunächst bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit bzgl. der Vorberatungen in den Ausschüssen, da eine Vorbehandlung zu diesem Thema bislang nur im Ausschuss Jugendzentrum, nicht jedoch in dem nach der Hauptsatzung zuständigen Ausschuss für Ortsentwicklung als Aufgabe erfolgte.

 

Der Bürgermeister beantragt sodann, über folgenden vorliegenden Beschlussvorschlag abzustimmen:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit der Feuerwehr einen geeigneten Standort für ein neues Feuerwehrgebäude zu suchen und, falls erforderlich, mit dem Grundstückseigentümer Verhandlungen über einen Flächenerwerb zu führen; eine anderweitige vertragliche Regelung ist ebenfalls denkbar, soweit die Nutzung für die Feuerwehr langfristig gesichert ist. Dies gilt beispielsweise für einen Erbpachtvertrag.

 

  1. Die Gemeinde beauftragt die Amtsverwaltung, eine Ausschreibung für die Planung des Feuerwehrgebäudes durchzuführen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Architektenauftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

  1. rgermeister und Amtsverwaltung werden beauftragt, Fördermittel auszuloten, entsprechende Förderanträge zu stellen und eine Gesamtfinanzierung aufzubauen.

 

Herr Jahn stellt folgenden Antrag:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit der Feuerwehr einen oder mehrere geeignete Standorte für das neue Feuerwehrgebäude zu suchen und die Fraktionen über das Ergebnis zu informieren.

 

  1. Die Gemeinde beauftragt die Amtsverwaltung, eine Ausschreibung für die Planung des Feuerwehrgebäudes durchzuführen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Architektenauftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

  1. rgermeister und Amtsverwaltung werden beauftragt, Fördermittel auszuloten, entsprechende Förderanträge zu stellen und eine Gesamtfinanzierung aufzubauen.

 

Der Abschluss eines Erbpachtvertrages wird seitens der Trabi-Fraktion grundsätzlich abgelehnt.

 

Die Trabi-Fraktion favorisiert als mögliches Grundstück das „Hexeneck“.

Hierauf teilt der Bürgermeister mit, dass die betr. Fläche nicht zur Verfügung stünde, aufgrund der bestehenden Waldflächen bzw. der Lage an der K52 und der damit verbundenen Versagung einer Zu-/Abfahrt zu einem FW-Grundstück.

 

Auf Antrag von Frau Schultz unterbricht der Vorsitzende die Sitzung um 20.45 h.

 

Der Vorsitzende führt die Sitzung um 20.50 h fort und stellt den weitergehenden Antrag von Herrn Jahn zur Abstimmung:

 

 


Beschluss

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit der Feuerwehr einen oder mehrere geeignete Standorte für das neue Feuerwehrgebäude zu suchen und die Fraktionen über das Ergebnis zu informieren.

 

  1. Die Gemeinde beauftragt die Amtsverwaltung, eine Ausschreibung für die Planung des Feuerwehrgebäudes durchzuführen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Architektenauftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

  1. rgermeister und Amtsverwaltung werden beauftragt, Fördermittel auszuloten, entsprechende Förderanträge zu stellen und eine Gesamtfinanzierung aufzubauen.

 

 


Abstimmungsergebnisdafür: 8dagegen: 7Stimmenthaltung: 0

 

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass das Abstimmungsergebnis erhebliche Verzögerungen, u. a. in der Beantragung von Fördermitteln, bedeutet.

 

Der Wehrführer ist anwesend und hat den Beschluss zur Kenntnis genommen.