Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und Beschluss zur Oberflächenentwässerung des wassergebundenen Weges im Glashüttenweg  

17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 28.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Aufgrund von wiederholt auftretenden sehr großen Pfützen im Bereich des wassergebundenen Weges, der auch als Zuwegung von den Anliegern des Glashüttenweges zu den Geschäften in der Erfurter Straße genutzt wird, ist eine sichere Begehung dieses Weges nach starken Regenfällen nicht mehr gegeben. Da die vorhandenen Bodenverhältnisse offensichtlich ein Versickern des Oberflächenwassers nicht ermöglichen, ist hier eine geregelte Wasserführung erforderlich. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, im seitlichen Bereich des wassergebundenen Weges eine Wasserführung mit zwei Hofeinläufen herzustellen und diese mittels Verrohrung an den vorhandenen Regenwasserkanal im Bereich des gepflasterten Glashüttenweges anzuschließen.

 

Im Laufe der Diskussion zu diesem Thema wird der Einwand gebracht, dass vor geprüft werden sollte, ob es nicht doch mehr Sinn macht, die Straße einmal komplett neu auszubauen und die Maßnahme (Vollausbau) nach entsprechender Vorplanung r das nächste Jahr vorzusehen.

 

Der Bürgermeister berichtet, er habe mit der Amtsverwaltung vor Ort feststellen können, dass es sich bei der vorgeschlagenen kleinen Lösung um eine vernünftige und kostengünstige Maßnahme handelt, die mit wenig Kostenaufwand (ca. 8.000 €) verbunden wäre; zudem seien die Maßnahmen kurzfristig durchführbar, sodass zeitnah Abhilfe geschaffen werden könnte.

 

Die Frage, warum seinerzeit kein Vollausbau der Straße durchgeführt worden ist, kann der Bürgermeister an dieser Stelle nicht beantworten.

 

Es kommt der Hinweis, dass der Bauausschuss empfiehlt, die Herstellung einer geregelten Oberflächenentwässerung im Bereich des wassergebundenen Weges vorzunehmen und den Bürgermeister zu ermächtigen, nach erfolgter Ausschreibung die hierr erforderlichen Aufträge an die wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

 

Es wird nicht in Frage gestellt, dass Maßnahmen vor Ort erforderlich sind, jedoch sollte zunächst geprüft werden, ob die Straße insgesamt ausgebaut werden sollte.

 

 


Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die Herstellung einer geregelten Oberflächenentwässerung im Bereich des wassergebundenen Weges. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die hierfür erforderlichen Aufträge an die wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

 

 


Abstimmungsergebnisdafür: 7dagegen: 8Stimmenthaltung: 0

 

 

Der Antrag ist damit abgelehnt. Der Bürgermeister erwartet sodann Vorschläge, wie hier weiter verfahren werden soll.