Auszug - Neufassung der Gebührensatzung für das Waldschwimmbad der Gemeinde Trappenkamp hier: Beratung und Beschlussfassung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Sachverhalt:
Mit Beginn der neuen Freibadsaison werden Einzelkarten für das Waldschwimmbad über einen Automaten ausgegeben, da der Kiosk nicht zu jeder Zeit besetzt sein wird. Dies muss sich also auch in der Satzung abbilden. Da die bisherige Satzung schon 11 Jahre alt ist und eine Gebührensatzung höchstens 20 Jahre Gültigkeit hat, wird eine komplette Neufassung vorgeschlagen. Dabei wurde der Textaufbau völlig neu gefasst, wesentliche Inhalte, insbesondere die Gebührensätze, sind aber unverändert.
In dieser neuen Satzung sind lediglich folgende inhaltlichen Änderungen vorgenommen worden:
- Einzelkarten sind am Automaten zu lösen.
- Dauerkarten (Saisonkarten sowie Ferienschwimmpässe) sind direkt bei den Gemeindewerken zu erwerben.
- Der Begriff „Familie“ bei den Familien-Saisonkarten wurde genauer gefasst. Bisher lautete der Text: „für Familien, unabhängig von der Kinderzahl“, die neue Textfassung lautet: „für Paare oder Einzelpersonen mit ihren eigenen Kindern, unabhängig von der Kinderzahl“.
- Zwölferkarten spielen nur eine geringe Rolle, zumal sie lediglich eine Vergünstigung gegenüber Einzelkarten von 20 % bedeuten. Die meisten regelmäßigen Gäste haben Saisonkarten.
Zwölferkarten könnten nicht am Automaten programmiert werden. Sie müssten also jeweils bei den Gemeindewerken erworben werden. Dieser Aufwand wäre jedoch sowohl für die Badegäste, als auch die Gemeindewerke erheblich. Daher wird vorgeschlagen, Zwölferkarten nicht mehr anzubieten.
- Nach der gültigen Satzung gibt es für Personen über 16 Jahren Vergünstigungen, wenn sie „Schülerinnen, Schüler, Studentinnen, Studenten, Grundwehrdienstleistende, Zivildienstleistende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger“ sind.
Einerseits sind viele dieser Bezeichnungen aufgrund geänderter gesetzlicher Regelungen nicht mehr gültig, andererseits hat diese Form der Vergünstigung in den letzten Jahren überhaupt keine Rolle beim Kartenverkauf gespielt. So wurde 2015 keine einzige derartige vergünstigte Karte ausgegeben.
Daher wird vorgeschlagen, diese Sonderregelungen in der neuen Satzung nicht zu berücksichtigen. Dadurch ist es auch einfacher, den Automaten zu programmieren.
Auf Wunsch des Ausschusses wird die Vorlage zur Neufassung der Gebührensatzung wie folgt abgeändert:
alt: §1 allgemeines (2) Karten für Kinder und Jugendliche werden nur an Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgegeben. Für Kinder unter drei Jahren in Begleitung mindestens einer erwachsenen Person ist kein Eintrittsgeld zu zahlen.
neu: §1 allgemeines (2) Karten für Kinder und Jugendliche werden nur an Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgegeben. Für Kinder unter drei Jahren in Begleitung mindestens einer erwachsenen Person ist kein Eintrittsgeld zu zahlen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Gebührensatzung für das Waldschwimmbad der Gemeinde Trappenkamp in der abgeänderten Fassung.
Abstimmungsergebnisdafür: 6dagegen: 0Stimmenthaltung: 0