Auszug - Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Tensfeld über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund eines erneuten Schadensfall im Wasserversorgungsnetz wurde festgestellt, dass im Versorgungsnetz der Gemeinde Tensfeld einige Grundstücke nicht über eine eigene Absperrvorrichtung / einen Wasserschieber verfügen.
Die Absperrvorrichtung befindet sich im Normalfall im öffentlichen Bereich und unterliegt der Pflege und Wartung der Gemeinde.
Im letzten Schadensfall sollte ein Grundstückseigentümer eine Rechnung begleichen,
die nicht in seiner Verantwortung lag.
Aus gegebenen Anlass und zur Klarstellung der bestehenden Satzung wird folgende Ergänzung im § 12 Abs. 2 und 3 der Wasserversorgungssatzung - verwaltungsseitig -für vorhandene Wasseranschlüsse vorgeschlagen:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschießt die vorliegende III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Tensfeld über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0