Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Tensfeld über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser  

12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Aufgrund eines erneuten Schadensfall im Wasserversorgungsnetz wurde festgestellt, dass im Versorgungsnetz der Gemeinde Tensfeld einige Grundstücke nicht über eine eigene Absperrvorrichtung / einen Wasserschieber verfügen.

Die Absperrvorrichtung befindet sich im Normalfall im öffentlichen Bereich und unterliegt der Pflege und Wartung der Gemeinde.

Im letzten Schadensfall sollte ein Grundstückseigentümer eine Rechnung begleichen,

die nicht in seiner Verantwortung lag.

 

Aus gegebenen Anlass und zur Klarstellung der bestehenden Satzung wird folgende Ergänzung im § 12 Abs. 2 und 3 der Wasserversorgungssatzung  - verwaltungsseitig -für vorhandene Wasseranschlüsse vorgeschlagen:


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschießt die vorliegende III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Tensfeld über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser.


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0