Amt Bornhöved
 

Auszug - 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Trappenkamp über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)  

16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 15
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung vom 30.11.2012 wurde in § 8 Abs. 9 KAG geht es inhaltlich um die Möglichkeit, Stundung und Ratenzahlung zu gewähren. Unabhängig davon hat die Gemeinde auch schon in der bestehenden Straßenbaubeitragssatzung in § 11 geregelt, dass sie auf Antrag Stundungen oder Verrentungen bewilligt.

Aus Gründen der Rechtsklarheit wird verwaltungsseitig empfohlen, diese Satzungsregelung unter Berücksichtigung des neu eingefügten Absatzes 9 in § 8 KAG zu ändern und eine entsprechende Nachtragssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen.

 

Der Finanzausschussvorsitzende Herr Barkow weist  auf den derzeitigen negativen Basiszinssatz von -0,83 % hin, um den der festzulegende Zinssatz derzeit gemindert werden würde, da für die Zinsberechnung der jeweils geltende Basiszinssatz zugrunde zu legen ist. Herr Barkow schlägt vor, den Basiszinssatz zu „flooren“, das bedeutet, dass eine Zinsuntergrenze festgelegt wird. Diese Zinsuntergrenze für den Basiszinssatz soll 0 % betragen, so dass gesichert ist, dass die Stundungszinsen in voller Höhe der Gemeinde zukommen. Herr Barkow schlägt darüber hinaus vor, einen Stundungszins von 1,5 % über dem Basiszinssatz festzulegen, wobei eine Negativverzinsung des Basiszinssatzes nicht zu berücksichtigen ist. Sofern der Basiszinssatz positiv ist, ist dieser zu dem Stundungszinssatz von 1,5 % hinzu zu rechnen.


Beschluss:

 

Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Trappenkamp über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) wird beschlossen.

 

In der beigefügten Satzung ist in Art. 1 § 11 Abs. 2 der 5. Satz anzupassen: Der jeweilige Restbetrag ist mit 1,5 % vom Hundert über dem Basiszinssatz nach § 247 des BGB jährlich zu verzinsen. Für den Basiszinssatz ist eine Zinsuntergrenze (Zinsfloor) von 0 % festgelegt.


Abstimmungsergebnisdafür:  15dagegen: 0Stimmenthaltung: 0