Auszug - Prüfung der Eröffnungsbilanz 2011
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeinde Tensfeld hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 14.12.2009 beschlossen, die Haushaltsausführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht auf die doppelte Buchführung (Doppik) zum 01.01.2011 umzustellen.
Grundlage der Doppik ist das 3-Komponenten-Modell. Das 3-Komponenten-Modell besteht aus der Bilanz, dem Ergebnisplan bzw. der Ergebnisrechnung und dem Finanzplan bzw. der Finanzrechnung. Mittelpunkt des 3-Komponenten-Modells ist jedoch die Bilanz. Sie spiegelt die Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde wieder.
Bei einem Infoabend der Firma Petersen & Co am 15.11.2012 in Tensfeld hat die Beraterfirma den Bilanzaufbau bereits intensiv erläutert.
Gem. § 95 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist für die Prüfung der Eröffnungsbilanz ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 (1) a der Hauptsatzung der Gemeinde Tensfeld, ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Gem. § 95 n (6) der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein, gelten für die Prüfung der Eröffnungsbilanz die Vorgaben für die Prüfung der Jahresrechnung entsprechend. Somit ist der Finanzausschuss der zuständige Prüfungsausschuss für die Eröffnungsbilanz.
Beschluss:
Der Finanzausschuss hat die Eröffnungsbilanz 2011 mit den zugehörigen Anlagen geprüft.
Die Beanstandungen wurden eingearbeitet.
Die Gemeindevertretung beschließt die Eröffnungsbilanz 2011 in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0