Amt Bornhöved
 

Auszug - Festlegung eines Grundstückskaufpreises für Baugrundstücke im Bereich Bebauungsplan 21 – Gebiet "nördlich des Michael-Ende-Weges, östlich des Astrid-Lindgren-Weges, südlich des Spielplatzes und westlich der Waldfläche "Große Heide""  

16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 16
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Krille sowie die Gemeindevertreter/in Huf und Schultz erklären sich für befangen und verlassen die Sitzung.

 

Die Gemeinde hat bereits vor einiger Zeit im Bereich des Bebauungsplanes 21 - Gebiet „nördlich des Michael-Ende-Weges, östlich des Astrid-Lindgren-Weges, südlich des Spielplatzes und westlich der Waldfläche „Große Heide“ Flächen erworben, die als Baugrundstücke wieder verkauft werden sollen.

 

Der Finanzausschussvorsitzende erläutert die Kalkulation des berechneten Grundstückspreises in Höhe von 66,28 EUR je m² und schlägt vor, einen Grundstückspreis je m² in Höhe von 70 EUR festzulegen. Im Jahr 2017 soll dieser Preis auf 80 EUR je m² steigen, um für Käufer einen Anreiz zu schaffen, sich schnell zu entscheiden.


Beschluss:

 

Der Grundstückskaufpreis je m² für Baugrundstücke im Bereich Bebauungsplan 21 – Gebiet „nördlich des Michael-Ende-Weges, östlich des Astrid-Lindgren-Weges, südlich des Spielplatzes und westlich der Waldfläche „Große Heide““ wird im Jahr 2016 mit 70 EUR je m² festgelegt. Ab dem Jahr 2017 wird der Grundstückskaufpreis mind. 80 EUR je m² betragen.


Abstimmungsergebnisdafür:  12dagegen: 0Stimmenthaltung: 0