Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14, 11. Änderung (Teil I) für das Gebiet "Gablonzer Straße 11, westlich des Baugebietes Glashüttenweg und nördlich der Erfurter Straße – Wohnanlage für betreutes Wohnen" a) Abwägung eingegangenerAnregungen und Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss   

16. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 14
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:32 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Sachverhalt:

 

Nachdem die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss sowie einen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14, 11. Änderung (Teil I) für das Gebiet „Gablonzer Straße 11, westlich des Baugebietes Glashüttenweg und nördlich der Erfurter Straße – Wohnanlage für betreutes Wohnen“ gefasst hat,  wird der Bauausschuss nunmehr gebeten, über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zu beraten und zu beschließen und der Gemeindevertretung zu empfehlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Frau Jendrny erläutert den Anwesenden die eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie den Satzungsentwurf. Diese liegen den Ausschussmitgliedern auch schriftlich vor.

 

Es wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:


1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 14, 11. Änderung (Teil I) für das Gebiet „Gablonzer Straße 11, westlich des Baugebietes Glashüttenweg und nördlich der Erfurter Straße – Wohnanlage für betreutes Wohnen“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Bauausschuss geprüft. Diese werden mit den vorgelesenen  und in der Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Weiter empfiehlt der Bauausschuss der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung, den Bebauungsplan Nr. 14, 11. Änderung (Teil I) für das Gebiet „Gablonzer Straße 11, westlich des Baugebietes Glashüttenweg und nördlich der Erfurter Straße – Wohnanlage für betreutes Wohnen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0