Auszug - Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 21, 1. Änderung für das Gebiet "nördlich des Michael-Ende-Weg, östlich des Astrid-Lindgren-Weges, südlich des Spielplatzes und westlich der Waldfläche" a) Abwägung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Sachverhalt:
Nachdem die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss sowie einen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21, 1. Änderung für das Gebiet "nördlich des Michael-Ende-Weg, östlich des Astrid-Lindgren-Weges, südlich des Spielplatzes und westlich der Waldfläche" gefasst hat, wird der Bauausschuss nunmehr gebeten, über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zu beraten und zu beschließen sowie der Gemeindevertretung zu empfehlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.
Frau Möller vom Planungsbüro Möller erläutert die eingegangenen Anregungen und Bedenken, die den Ausschussmitgliedern schriftlich vorliegen.
Es wird dann über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 21, 1. Änderung für das Gebiet "nördlich des Michael-Ende-Weg, östlich des Astrid-Lindgren-Weges, südlich des Spielplatzes und westlich der Waldfläche" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Bauausschuss mit folgendem Ergebnis geprüft. Diese werden mit den vorgelesenen und in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Weiter empfiehlt der Bauausschuss der Gemeindevertretung, folgende Beschlüsse zu fassen:
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung, den Bebauungsplan Nr. 21, 1. Änderung für das Gebiet "nördlich des Michael-Ende-Weg, östlich des Astrid-Lindgren-Weges, südlich des Spielplatzes und westlich der Waldfläche", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Herr Krille teilt in diesem Zusammenhang mit, dass der Finanzausschuss sich in seiner gestrigen Sitzung dafür ausgesprochen hat, der GV einen Grundstückskaufpreis in Höhe von 70,00 EUR/qm für einen Kauf in 2016 und einen Preis in Höhe von 80,00 EUR für einen Kauf in 2017 zu empfehlen. Mit dieser Staffelung möchte man einen raschen Verkauf der Grundstücke in diesem Jahr erreichen.