Auszug - Prüfung der Eröffnungsbilanz 2011
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Klingler trägt den Sachverhalt kurz vor und übergibt dann zur weiteren Vorstellung an Frau Eglinski, die zu diesem Thema eine Power-Point-Präsentation vorbereitet hat. Diese erläutert das 3-Komponenten-Modell und zeigt noch einmal den Unterschied zwischen der Finanzrechnung und der Ergebnisrechnung auf.
Die Basis hierfür stellt in jedem Jahr die Eröffnungsbilanz dar. Für das Jahr 2011 besteht die Besonderheit, dass diese Bilanz die allererste Bilanz für die Gemeinde Stocksee darstellt. Das bedeutet, dass alle Basisdaten, nämlich das Anlagevermögen, das Umlagevermögen, die Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie die aktive und die passive Rechnungsabgrenzung erst einmal ermittelt werden müssen.
Daher haben uns die ersten Wege ins Archiv geführt. Durch die Gemeindehaushaltsverordnung Doppik ist vorgeschrieben, dass die Basis für die Ermittlung des Vermögens sowie dessen Finanzierung den tatsächlichen Werten entsprechen muss. Nur in geringen Ausnahmefällen darf anstelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein Ersatzwert verwendet werden.
Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus Grundstücken, Gebäuden und der Infrastruktur, sowie den Finanzanlagen.
Das Umlaufvermögen enthält vor allem die Forderungen und die liquiden Mittel. Liquide Mittel hat die Gemeinde Stocksee nicht, jedoch eine Forderung gegenüber dem Amt, da es eine einheitliche Amtskasse gibt.
Weitere Forderungen sind z. B. Steuerforderungen oder Forderungen aus der Bereitstellung von Dienstleistungen. Diese müssen ein realistisches Bild der Vermögenslage darstellen, ggf. hat hier eine Wertberichtigung zu erfolgen, z. B. bei Insolvenzen oder anderen uneinbringlichen Forderungen.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind hier Gelder an Dritte zu nennen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Zahlung der Amtsumlage und der Schulverbandsumlage. Anlage- und Umlaufvermögen sowie aktive Rechnungsabgrenzung stellen die Mittelverwendung auf der Aktivseite der Bilanz dar.
Die Passivseite der Bilanz stellt im Wesentlichen die Mittelherkunft für das Vermögen dar. Hier sind z. B. die Sonderposten, also Beiträge, Zuschüsse und Zuweisungen zu nennen.
Eine weitere Mittelherkunft sind Kredite.
Ebenfalls auf der Passivseite sind die Verbindlichkeiten zu finden, die von begleichenden Rechnungen bis hin zur Rückzahlung von Krediten reichen.
Die Passivseite der Bilanz enthält außerdem das Eigenkapital.
Das Eigenkapital ist eine rechnerische Größe, die sich aus der allgemeinen Rücklage, der Sonderrücklage und der Ergebnisrücklage ergibt. Da die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 die erste Bilanz überhaupt darstellt, entfällt hier der vorgetragene Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag. Für die erste Eröffnungsbilanz ist außerdem vorgeschrieben, dass die Ergebnisrücklage 15 % der allgemeinen Rücklage darstellt. Für die Berechnung der einzelnen Positionen des Eigenkapitals wird von der Bilanzsumme der Betrag der Verbindlichkeiten, der Rückstellung und der Sonderposten sowie der Sonderrücklage in Abzug gebracht. Dieser bereinigte Wert stellt die 115 % für die allgemeine und die Ergebnisrücklage dar. 15 % für die Ergebnisrücklage ist für die erste Eröffnungsbilanz ein festgelegter Wert, der in den Folgebilanzen je nach Wahl zwischen 10 % und 25 % betragen kann.
Anschließend an die Vorstellung der Präsentation der Bilanz wurden einige Fragen gestellt. Diese wurden wie folgt beantwortet:
In einer kurzen Zusammenfassung wurde der Unterschied zwischen Doppik und Kameralistik dargestellt. Die Frage zielte letztendlich darauf hinaus, dass bei der Kameralistik keine Bilanzen erstellt wurden.
Die kamerale Rücklage ist nicht gleichzusetzen mit der allgemeinen Rücklage aus der doppischen Bilanz. Die kamerale Rücklage findet sich jetzt in den liquiden Mitteln wieder, welche sich wiederum in den Forderungen gegenüber dem Amt befinden.
Die Gemeindehaushaltsverordnung Doppik sieht vor, dass bei wesentlichen Abweichungen die Bilanz korrigiert werden kann. Für die Fortführung der Bilanzen ist es erforderlich, dass alle Eröffnungsbilanzen des Amtes beschlossen wurden. Auf dieser Basis können dann die Jahresabschlüsse erstellt werden.
Im letzten Amtsausschuss wurde beschlossen, dass die Jahresabschlüsse für 2011 und 2012 aller Gemeinden sowie die Eröffnungsbilanz für die Gemeinde Bornhöved durch ein externes Unternehmen erstellt werden. Diese externe Vergabe von Leistungen war bisher nicht sinnvoll, da bei den bisher vorliegenden Angeboten die gesamte Vorarbeit und auch die Nachbereitung vom Amt zu leisten war. Das nun beauftragte Unternehmen wird im Gegensatz zu den bisherigen Angeboten vor Ort die Sachbearbeitung führen, die nötigen Korrekturbuchungen, wenn erforderlich, durchführen sowie die Daten für die Bilanz Bornhöved in das System einspielen.
Für die Fortführung bis 2015 sind in der Vergangenheit neben der Erarbeitung der Daten für die Eröffnungsbilanzen selbstverständlich auch die laufenden Buchungen aus den Jahren 2011 bis 2015 - hier im Wesentlichen für die kostenrechnenden Einrichtungen - durchgeführt worden. Dieses und auch einige Abrechnungen von Bauvorhaben sind parallel zu den Arbeiten für die Eröffnungsbilanzen durchgeführt worden.
Eine Bewertung der Eröffnungsbilanz für die Gemeinde Stocksee ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschätzbar. Beschlossene Eröffnungsbilanzen sind bisher die der Gemeinde Gönnebek und die der Gemeinde Trappenkamp. Auffällig ist, dass die Ergebnisrücklage der Gemeinde Stocksee im Verhältnis zur Gesamtsumme relativ niedrig ist. Das oberste Gebot sollte daher der Haushaltsausgleich sein, um die Ergebnisrücklage möglichst zu erhalten oder aufzustocken. Sollte die Ergebnisrücklage aufgebraucht werden, entsteht ein Fehlbetrag, welcher in der Bilanz ausgewiesen wird. Dieser kann allerdings erst nach 5 Jahren durch die allgemeine Rücklage ausgeglichen werden. Außerdem wären ggf. Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen notwendig. Wichtig ist außerdem, dass sich in Zukunft Gedanken über die nicht aufzulösenden Zuweisungen gemacht wird, da irgendwann der Zeitpunkt einer negativen Verzinsung entsteht.
Durch sogenannte stille Reserven lassen sich die Einnahmen (außer durch Steuererhöhungen) der Gemeinde erhöhen. Das wäre z. B. der Fall beim Verkauf von abgeschriebenen Vermögensgegenständen über dem Restbuchwert. Oder aber bei gemeindlichen Grundstücken, die ebenfalls über Buchwert verkauft werden würden.
Die Bewertung der Entwässerungseinrichtung ist zum großen Teil durch die kameralen Werte aus den Anlagenachweisen der Gebührenkalkulation entnommen worden. Die Oberflächenentwässerung ist darüber hinaus anhand der vorhandenen Daten bewertet bzw. ersatzbewertet worden.
Beschluss:
Der Finanzausschuss hat die Eröffnungsbilanz 2011 mit den zugehörigen Anlagen geprüft.
Dabei sind keine Beanstandungen erhoben worden.
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Eröffnungsbilanz 2011 in der vorliegenden Form zu beschließen.
Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0